Mietwesen   

Es gibt im Kanton Graubünden 11 Schlichtungsbehörden für Mietsachen, je eine Schlichtungsbehörde pro Bezirk. Die Einteilung in Bezirke ergibt sich aus folgendem Erlass:

http://www.gr-lex.gr.ch/data/110.200/de



Hier finden Sie eine übersichtliche Karte des Kantons mit der farblichen Bezirkseinteilung:

http://www.gr.ch/DE/kanton/Seiten/GraubuendenKarte.aspx



Die Adressen der Schlichtungsbehörden für Mietsachen wurden im Kantonsamtsblatt vom 17. Februar 2011 publiziert und können mit folgendem Link abgerufen werden:

Adressen Schlichtungsbehörden für Mietsachen


Die Merkblätter und Formulare zum Mietwesen für Kündigungen und Mietzinserhöhungen finden Sie unter folgendem Link beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, das für deren Erlass und Änderung zuständig ist:

http://www.gr.ch/DE/INSTITUTIONEN/VERWALTUNG/DVS/ALG/DOKUMENTATION/WOHNFOERDERUNG/Seiten/richtlinien.aspx


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