Gerichtspersonen   

Die RichterInnen


PräsidentIn und VizepräsidentIn
Die Präsidentin oder der Präsident hat den Vorsitz im Gesamtgericht und trägt die oberste Verantwortung für das Funktionieren des Gerichts; er oder sie wird dabei von der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten unterstützt, welche auch die Stellvertretung übernehmen. Das Präsidium vereidigt die Aktuarinnen und Aktuare, bereitet alle Geschäfte des Gesamtgerichts vor, überwacht die gesamten kantonsgerichtlichen Geschäfte (Rechtsprechung und Verwaltung), erarbeitet Vernehmlassungen und Stellungnahmen der Justiz zu Projekten der Gesetzgebung und vertritt das Gericht nach aussen. Es sorgt für eine ausgeglichene Geschäftslast der Kammern und ihrer einzelnen Mitglieder und koordiniert den Einsatz der Aktuarinnen und Aktuare in Absprache mit den Kammervorsitzenden. In administrativer Hinsicht ist das Präsidium namentlich dafür besorgt, dass das Parlament dem Gericht die erforderlichen Finanzmittel bereitstellt.

Kammervorsitzende
Ihnen obliegt die gesamte Prozessleitung und -instruktion bis zur Spruchreife. Sie treffen nötigenfalls vorsorgliche Verfügungen, prüfen die unentgeltliche Rechtspflege, ordnen den Schriftenwechsel an, klären die sich stellenden Tat- und Rechtsfragen, allenfalls unter Beizug einer Aktuarin oder eines Aktuars, ab, erheben Beweise, soweit sich dies als notwendig und zulässig erweist. Sie entscheiden, ob eine Hauptverhandlung mit Parteivortritt stattfindet oder eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder durch Zirkulation eines Urteilsentwurfs herbeizuführen ist. Sie genehmigen und unterzeichnen die von den Aktuarinnen und Aktuaren schriftlich redigierten Entscheidungen.

Kammermitglieder
Sie bilden sich anhand der aufgelegten Akten und allfälligen rechtlichen Vorabklärungen der oder des Vorsitzenden ihre eigene Rechtsmeinung und bereiten ihre Voten in der Beratung vor. Im Zirkulationsverfahren geben sie entweder ihr Einverständnis zum schriftlichen Urteilsentwurf der Vorsitzenden oder beantragen eine mündliche Beratung in der Kammer oder im Gesamtgericht, zwecks Darlegung abweichender Meinungen.

Die AktuarInnen

In anderen Kantonen Gerichtsschreiber oder Gerichtssekretäre genannt, lautet im Kanton Graubünden die offizielle Bezeichnung dieser Funktion gemäss Gerichtsorganisationsgesetz Aktuarin/Aktuar.

Ordentliche Aktuarinnen und Aktuare
Die fest angestellten Aktuarinnen und Aktuare, welche über eine abgeschlossene juristische Ausbildung verfügen und in der Regel Inhaber des Fähigkeitsausweises für Rechtsanwälte sein müssen, unterstützen die Richterinnen und Richter bei ihren Rechtsprechungsaufgaben. Sie werden vom Gesamtgericht gewählt und gestützt darauf vom Präsidium mit öffentlich-rechtlichem Vertrag angestellt.

Die Aktuarinnen und Aktuare wirken bei der Instruktion der Fälle und bei der Entscheidfindung mit. Sie recherchieren das Recht, erarbeiten Referate, führen die Protokolle, verfassen Kreisschreiben und bearbeiten die zur Veröffentlichung bestimmten Erkenntnisse. In den Sitzungen haben sie beratende Stimme. Die Hauptaufgabe des Aktuariats ist jedoch das Abfassen der schriftlichen Erkenntnisse (Urteile, Entscheide, Beschlüsse und Verfügungen). Von den sich aus den Akten und der Beratung ergebenden Sachverhalten und rechtlichen Argumentationen wählen sie das für die Begründung der Entscheidung Geeignete und Notwendige aus und fügen es in einer nachvollziehbaren Argumentationskette zusammen. Sie achten dabei darauf, dass die Entscheidung und deren Begründung im Rahmen der bislang geübten Rechtsprechungspraxis bleiben, es sei denn, das Gericht wolle mit seiner Entscheidung bewusst eine Änderung seiner Praxis herbeiführen. Die Aktuarinnen und Aktuare unterzeichnen zusammen mit der vorsitzenden Richterperson die Erkenntnisse. Daneben übernehmen sie administrative Arbeiten und betreuen zentrale Dienste wie Bibliothek, Informatik, Statistik und dergleichen.

Aktuarinnen und Aktuare ad hoc
Neben den fest angestellten Aktuarinnen und Aktuaren werden je nach Bedarf und fallweise solche ad hoc mit der Protokollierung und der Redaktion der Entscheidungen beauftragt. Über den Beizug von Aktuarinnen und Aktuaren ad hoc entscheiden das Präsidium und die Kammervorsitzenden.

Substitutinnen und Substitute
Am Kantonsgericht erhalten zwei Substitutinnen oder Substitute (RechtspraktikantInnen) jeweils für ein halbes Jahr die Gelegenheit, einen Teil ihrer Zusatzausbildung - meist mit Blick auf den Erwerb des Rechtsanwaltspatents - zu absolvieren. Anhand konkreter Fälle erhalten sie namentlich vertieften Einblick in das Verfahrensrecht und das materielle kantonale Recht. Ihre Auswahl und Anstellung fällt in die Kompetenz des Präsidiums.

Die Kanzlei

Die Gerichtskanzlei steht unter der Aufsicht des Präsidiums. Sie wird von einer Kanzleichefin oder einem Kanzleichef geleitet, welche oder welcher für eine effiziente Organisation, die Führung des Kanzleipersonals und die speditive Erledigung der administrativen Arbeiten verantwortlich ist.

Die Kanzlei besorgt die Registratur der eingehenden Fälle und führt das Rechnungswesen nach den für die kantonalen Dienststellen geltenden Grundsätzen und Weisungen. Ihr obliegen nach Anweisung der Kammervorsitzenden die Ausführung der Prozessinstruktion, die Korrespondenz, der Telefonverkehr, die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen, Urteilen und Beschlüssen sowie die Archivierung der Prozessakten. Sie ist für den Postdienst zuständig. Ferner beschafft und verwaltet sie das Büromaterial, betreut das Archiv und stellt auf Anweisung des Präsidiums weitere zentrale Dienste sicher.

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