Kammerzusammensetzung und -zuständigkeiten   

Das Gericht entscheidet stets in Fünferzusammensetzung über Beschwerden gegen Entscheide der Regierung und des Grossen Rates, über Beschwerden gegen rechtsetzende Erlasse sowie über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder auf Anordnung der oder des Vorsitzenden. Es entscheidet in einzelrichterlicher Kompetenz, wenn der Streitwert Fr. 5000 nicht überschreitet und keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen sind. In den übrigen Fällen entscheidet das Gericht mit drei Richterinnen oder Richtern. Intern ist das Verwaltungsgericht in fünf Kammern gegliedert. Diese sind nach Zuständigkeitsbereichen wie folgt aufgeteilt: Abgaberecht (A), Sozialversicherungsrecht (S), Raumordnungsrecht (R), übriges Verwaltungs- und Verfahrensrecht (U) sowie Verfassungsrecht (V).

1. Kammer
Vorsitz Präsident Schmid, Vizepräsident Priuli, Verwaltungsrichter Stecher, Aktuarin oder Aktuar

Zuständig für:
- politische Rechte
- Aufenthalt, Niederlassung, Bürgerrecht
- Fremdenpolizei
- Gewerbepolizei
- Grundbuch
- Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
- Konzessionen
- übrige Polizei
- Personalrecht
- Anwalts- und Notariatsrecht
- Erziehung und Kultur
- Strassenrecht
- Submissionen, Wasserwirtschaft, öffentliche Dienste
- öffentliche Sachen

2. Kammer

Vorsitz Verwaltungsrichterin Moser, Verwaltungsrichter Meisser und Vizepräsident Priuli, Aktuarin oder Aktuar

Zuständig für:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- berufliche Vorsorge
- Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatzordnung
- Familienzulagen
- Opferhilfe

3. Kammer

Vorsitz Verwaltungsrichter Stecher, Verwaltungsrichterin Moser und Präsident Schmid, Aktuarin oder Aktuar

Zuständig für:
- Invalidenversicherung
- Krankenversicherung
- Militärversicherung
- Gesundheitswesen
- Sozialhilfe
- unentgeltliche Prozessführung

4. Kammer
Vorsitz Vizepräsident Priuli, Verwaltungsrichter Stecher und Meisser, Aktuarin oder Aktuar

Zuständig für:
- Gebühren
- Ersatzabgaben
- Perimeter und übrige Beiträge
- kantonale und kommunale Steuern
- direkte Bundessteuer
- Kirchensteuer
- Kurtaxen und Tourismusförderungsabgabe
- Enteignung
- amtliche Schätzung
- Katastrophenhilfe, Feuerwehr, Zivilschutz

5. Kammer
Vorsitz Verwaltungsrichter Meisser, Präsident Schmid, Verwaltungsrichterin Moser, Aktuarin oder Aktuar

Zuständig für:
- Bauen ausserhalb der Bauzonen (BAB)
- Baurecht
- Natur-, Heimat-, Denkmalschutz
- Ortsplanung
- Umwelt- und Gewässerschutz
- Waldrecht
- Gebäude- und Elementarschäden
- Landwirtschaft

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