Beiträge an Nutzungsgradverbesserung gewerblicher / industrieller Prozesse
Der Kanton Graubünden gewährt finanzielle Beiträge an energetische Verbesserungen gewerblicher und industrieller Prozesse. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass mit den geplanten Massnahmen ein Nutzungsgrad erzielt wird, der nach der Sanierung mindestens 25 Prozent über dem bisherigen Wert liegt.
Die detaillierten Bedingungen sind in der Wegleitung ersichtlich.
Beitragsgesuche sind rechtzeitig vor Projektbeginn den zuständigen Stellen einzureichen.
Art. 28 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden (BEG) lautet:
Beginnt ein Gesuchsteller mit der Ausführung des Vorhabens oder tätigt er Anschaffungen vor der Beitragszusicherung, so werden ihm keine Beiträge gewährt, es sei denn, dass ihm der vorzeitige Baubeginn bewilligt wurde. Die vorzeitige Bewilligung verleiht keinen Anspruch auf eine Beitragsgewährung.