Für die Erstellung und den Unterhalt der Bushaltestellen sind die Gemeinden zuständig; Privatpersonen mit Haltestellenbegehren wenden sich bitte an die zuständige Gemeinde. In Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt des Kantons Graubünden und der Kantonspolizei (Abteilung Verkehrstechnik) hat Postauto Graubünden einen Haltestellen-Leitfaden für Gemeinden erstellt; bei Bedarf können die Gemeinden den Ordner "Haltestellen des öffentlichen Busverkehrs an Kantons- und Gemeindestrassen des Kantons Graubünden" bei
postauto@gr.ch beziehen.