Bushaltestellen   

Bushaltestelle
 
Für die Erstellung und den Unterhalt der Bushaltestellen sind die Gemeinden zuständig; Privatpersonen mit Haltestellenbegehren wenden sich bitte an die zuständige Gemeinde. In Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt des Kantons Graubünden und der Kantonspolizei (Abteilung Verkehrstechnik) hat Postauto Graubünden einen Haltestellen-Leitfaden für Gemeinden erstellt; bei Bedarf können die Gemeinden den Ordner "Haltestellen des öffentlichen Busverkehrs an Kantons- und Gemeindestrassen des Kantons Graubünden" bei postauto@gr.ch beziehen.

Dokumente 

Das Wichtigste finden Sie in den beiden PFD-Dateien "Zuständigkeit" und "Vorgehen Neue Haltestellen" (Auszüge aus dem Leitfaden).
 
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