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Restwassersanierung
Restwassersanierung Graubünden (Stand Juni 2011)
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz (GSchG) verlangt, sämtliche Wasserentnahmen von bestehenden Nutzungen zu untersuchen. Bis im Jahre 2012 sind allfällige Sanierungsmassnahmen umzusetzen (vgl. Art. 80 ff. GSchG ).
Das Amt für Natur und Umwelt hat alle 218 Wasserentnahmen in Graubünden, welche der Wasserkraftnutzung dienen, untersucht und in ökologischer Hinsicht beurteilt. Hierbei hat es wünschbare Massnahmen definiert und diese in kraftwerksspezifischen Berichten dargelegt.
Das Amt für Energie und Verkehr GR hat die ökonomischen Beurteilungsgrundlagen erarbeitet.
Mit dem Bund laufen Gespräche betreffend die international genutzten Gewässerstrecken, da die Sanierungsverfügungen von Bund und Kanton zu koordinieren sind.
Von den 218 Wasserentnahmen entsprechen über 50 den Bestimmungen von Art. 31 ff. GSchG.
Im November 2009 hat der Kanton Graubünden eine Pilotverfügung zur Restwassersanierung erlassen. Dazu sind Beschwerden eingegangen.
Weitere Informationen
Art. 80 ff. (GSchG)
(PDF, 12KB
, neues Fenster
)
Rechtsgutachten zur Bedeutung der Sanierung im Sinne von Art. 80 Abs 1 GSchG
(PDF, 204KB
, neues Fenster
)
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