Grundsatz (auszugsweise)
Das Recht, Reisende regelmässig und gewerbsmässig zu befördern, kann durch Konzessionen oder Bewilligungen erteilt werden; Konzessionsbehörde ist das Bundesamt für Verkehr. Eine kantonale Bewilligung ist unter anderem in folgenden Fällen erforderlich: Schülertransporte, Werkverkehr, Arbeitnehmertransporte, Bedarfsfahrten, Fahrten im Rahmen eines Hilfsbetriebs.
Kantonale Bewilligungen gemäss Verordnung über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11)
Ihr Gesuch um Erteilung einer kantonalen Bewilligung gemäss Bundesverordnung über die Personenbeförderungskonzession richten Sie bitte mit nachstehenden Angaben an folgende Adresse: Amt für Energie und Verkehr, Rohanstrasse 5, 7000 Chur.
- Name, Vorname und Wohnadresse oder Firma, Sitz und Adresse des Gesuchstellers;
- Zweck der Fahrten, insbesondere Angaben, ob die Fahrten ganzjährig oder nur während einer bestimmten Zeitspanne des Jahres geführt werden, und ob sie unter bestimmten Bedingungen ausfallen können;
- Vorgesehene Fahrstrecke mit Bezeichnung der Haltestellen samt topographischer Karte, auf welcher Strecke und Haltestellen eingezeichnet sind;
- Fahrplan und Tarif, bei Schülertransporten auch Stundenplan der Schule sowie allenfalls die diversen Schulorte;
- Angaben, ob die Fahrten in eigener Regie oder im Auftragsverhältnis ausgeführt werden;
- Zeitpunkt der vorgesehenen Betriebsaufnahme und gewünschte Bewilligungsdauer;
- Angaben zur Bewilligung (Erteilung, Erneuerung, Übertragung, Änderung oder Verzicht);
- Schriftliche Bestätigung, dass die eingesetzten Fahrzeugführer und Fahrzeuge die gesetzlichen Anforderungen gemäss eidgenössischer und kantonaler Strassenverkehrsgesetzgebung erfülen (z.B. Führerausweis, Haftpflichtversicherung, Fahrzeugprüfung, Betriebssicherheit, Gewichte usw.; Anmerkung: In Zweifelsfällen ist diese Frage mit dem kantonalen Strassenverkehrsamt zu klären).
- Kopie der Lizenz für Unternehmer im Strassentransport