Jede/r Jäger/in kann das Patent wie folgt beziehen:
nach telefonischer Vereinbarung
zu Bürozeiten bei den Ausgabestellen in den Jagdbezirken,
oder
am Schalter beim Bündner Naturmuseum (BNM), Masanserstr. 31, Chur von Dienstag-Samstag, 10.00-17.00.
Der Kanton Graubünden ist in 12 Jagdbezirke eingeteilt.
Beim Anklicken des gewünschten Jagdbezirkes, erscheinen in einer Auflistung die in Jagdsachen wie Fallwild, Wildschaden oder ausserordentlichen Vorkommnissen zuständigen Aufsichtsorgane.