Die heute gültige rechtliche Grundlage für den Forstdienst Graubünden bildet das kantonale Waldgesetz vom 25. Juni 1995, worin die qualitative und quantitative Walderhaltung, die bestmögliche Erfüllung der Waldfunktionen, insbesondere der Schutzfunktion, der Schutz des Waldes als naturnahe Lebensgemeinschaft und die Förderung und Erhaltung der Wald- und Holzwirtschaft festgehalten sind.
Daneben sind eine ganze Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen von Bund und Kanton zu beachten, die bei den vielfältigen Aufgaben des Forstdienstes ein Rolle spielen.
Die wichtigsten kantonalen Gesetzesgrundlagen haben wir nachfolgend aufgeführt:
Kantonale Gesetze
920.100 Kantonales Waldgesetz
920.110 Vollziehungsverordnung zum kantonalen Waldgesetz
920.120 Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Waldgesetz
920.130 Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Waldgesetz betreffend Waldfeststellungen
920.140 Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Waldgesetz betreffend das Dienstverhältnis der Bündner Revierförster
920.600 Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Waldgesetz betreffend forstliche Planung
803.300 Submissionsgesetz (und dazugehörige Verordnungen)
BR 803.310 Submissionsverordnung (SubV)
BR 803.415 Ausführungsbestimmungen zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (RABöB)
Bundesgesetze
Die massgeblichen Bundesgesetze zum Bereich Wald finden Sie auf der Website der
Bundesverwaltung