Subventionierte Bauten   

Die Aufgabe des Hochbauamtes im Bereich Beitragswesen umfasst die Beratung bei der Einleitung der Projektierung, die Prüfung der Projekte und die Antragstellung an das zuständige Departement oder die Regierung. Voraussetzung für die Einleitung eines Bauvorhabens ist das Vorliegen eines Bedarfsnachweises bzw. ein vom zuständigen Departement genehmigtes Raumporgramm. Die Zuständigkeit beim Hochbauamt liegt beim Projektleiter Hanspeter Hunger.

Bereich Zuständiges Amt   
Alters- und Pflegeheime Gesundheitsamt
Komplementäre
Wohnformen
Gesundheitsamt

 

Bereich Zuständiges Amt   
Sonderschulen                               Amt für Volksschule und Sport
Berufsschulen Amt für Berufsbildung
Höhere Schulen Amt für Höhere Bildung
Behindertenheime Sozialamt  

Kontaktperson Hochbauamt

Kontaktperson Gesundheitsamt

Kontaktperson Amt für Volksschule und Sport

Kontaktperson Amt für Berufsbildung

Kontaktperson Amt für Höhere Bildung

Kontaktperson Sozialamt

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