Die Aufgabe des Hochbauamtes im Bereich Beitragswesen umfasst die Beratung bei der Einleitung der Projektierung, die Prüfung der Projekte und die Antragstellung an das zuständige Departement oder die Regierung. Voraussetzung für die Einleitung eines Bauvorhabens ist das Vorliegen eines Bedarfsnachweises bzw. ein vom zuständigen Departement genehmigtes Raumporgramm. Die Zuständigkeit beim Hochbauamt liegt beim Projektleiter Hanspeter Hunger.
| Bereich |
Zuständiges Amt |
| Alters- und Pflegeheime |
Gesundheitsamt |
Komplementäre
Wohnformen |
Gesundheitsamt |
| Bereich |
Zuständiges Amt |
| Sonderschulen |
Amt für Volksschule und Sport |
| Berufsschulen |
Amt für Berufsbildung |
| Höhere Schulen |
Amt für Höhere Bildung |
|
| Behindertenheime |
Sozialamt |
|