Mängelmeldung

 
Haben Sie einen Mangel bei der Wegweisung oder beim Wegunterhalt festgestellt, so informieren Sie uns bitte darüber mit diesem Eingabeformular.

Beiträge   

Gemäss Art. 58 des Strassengesetzes kann der Kanton Beiträge an die anrechenbaren Kosten für den Bau und die Signalisation von Anlagen des Langsamverkehrs leisten, sofern sie den kantonalen Vorgaben entsprechen.

Beitragssätze Radweganlagen entsprechend der Finanzkrafteinteilung der Gemeinde:

Finanzkraftgruppe 1 2 3 4 5
Beitragssatz 40% 45% 50% 55% 60%

50% für Erstellung und Werterhaltung der Signalisation von Radweg- und Bikeverbindungen sowie Routen anderer fahrzeugähnlicher Geräte

50% für Erstellung und Werterhaltung der Signalisation von Wanderwegen


Einzureichende Unterlagen (jeweils in dreifacher Ausführung)

Radwegprojekte:

  • Technischer Bericht
  • Kostenvoranschlag
  • Situation 1:500 inkl. Signalisation und Markierung
  • Längenprofil
  • typische Querprofile
  • Landerwerb

Signalisationsprojekte:

  • Projektbeschrieb / Projektbegründung (gemäss Muster- Inhaltsverzeichnis)
  • Kostenschätzung (BAW)
  • Kartenausschnitt
  • Zustimmung der Territorialgemeinden
  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden