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Mängelmeldung

 
Haben Sie einen Mangel bei der Wegweisung oder beim Wegunterhalt festgestellt, so informieren Sie uns bitte darüber mit diesem Eingabeformular.

Signalisation   

Die Signalisation des Langsamverkehrs wird in der VSS-Norm SN 640 829 geregelt. Die neuen Bestimmungen sorgen für ein einheitliches Erscheinungsbild. Sowohl bezüglich Form, Typografie und Sprache als auch bezüglich Farbgebung geben sie eine klare Regelung vor.  Ein zentraler Punkt ist die Kennezeichnung von Routen mit einem nummerierten Routenfeld.

Die Norm ist seit 1. Januar 2006 in Kraft. Sie kann unter www.vss.ch bestellt werden.

Die Umsetzung der Norm in Graubünden ist im Handbuch Langsamverkehr geregelt.

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