Die Bündner NFA ist im Grossen Rat auf breite Unterstützung gestossen. Der Grosse Rat anerkennt sowohl den grundlegenden Reformbedarf beim bestehenden Finanzausgleich als auch grossmehrheitlich die Notwendigkeit einer umfassenden Finanz- und Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden. Auch das Parlament beurteilt die Bündner NFA als unerlässliche Voraussetzung, um die künftigen Herausforderungen adäquat zu meistern und die übergeordneten staatspolitischen Ziele zu erreichen. Es will primär die Gemeinden und den Kanton stärken, Entscheidungsprozesse vereinfachen, Doppelspurigkeiten abbauen und die Aufgaben durch jene Ebene erfüllen, die dafür am besten geeignet ist.
In der April- und in der Junisession 2009 hat sich der Grosse Rat mehrere Tage sehr intensiv mit der Bündner NFA auseinandergesetzt und sie in der Schlussabstimmung am 15. Juni 2009 in Poschiavo mit 88 zu 22 Stimmen verabschiedet. Die Beratungen geleitet hat die Kommission für Staatspolitik und Strategie (KSS), die von Grossrat Dr. Jon Domenic Parolini, Gemeindepräsident von Scuol, präsidiert wird.
Kommissionen
Die KSS hat sich zwischen Mitte Februar und Juni 2009 zu insgesamt sechs Sitzungen getroffen und dabei verschiedene Korrekturanträge formuliert. Dabei wurden auch die Beurteilungen sowie die Änderungsanträge der fünf von der Bündner NFA thematisch betroffenen Kommissionen des Grossen Rates berücksichtigt:
- Kommission für Bildung und Kultur (KBK)
- Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS)
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
- Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (KUVE)
- Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Diese Kommissionen haben die Vorlage vor allem im Hinblick auf ihre Aufgabenbereiche auf Herz und Nieren geprüft und der KSS ihre Verbesserungsvorschläge unterbreitet.
Anpassungen gegenüber der Botschaft der Regierung
Der Grosse Rat hat unter Beachtung der Anträge der KSS an der Botschaftsvorlage der Regierung Korrekturen vorgenommen und damit die letzten Schwachpunkte beseitigt. Dabei hat er auch zentrale Anliegen von besonders betroffenen Interessensgruppen und Fachorganisationen, wie dem Verband Sing- und Musikschulen, Verband Lehrerinnen und Lehrer Graubünden (LGR), Schulbehördenverband Graubünden (SBGR), Avenir Social Graubünden oder dem Fachverband Kinderbetreuung Graubünden weitgehend Rechnung getragen. Er hat konsequent eine gesamtheitliche Sicht gewahrt, wie sie der Konzeption der Bündner NFA zugrunde liegt. Deshalb konnte er allzu sektorielle Wünsche und Forderungen nicht berücksichtigen.
Geändert hat er insbesondere folgende Punkte:
- In Artikel 1 des NFA-Mantelgesetzes wird ausdrücklich festgehalten, dass der Kindergarten und die Volksschule sowie die Bereiche Gesundheit und Soziales weiterhin Verbundaufgaben von Gemeinden und Kanton bleiben.
- Im Sozialbereich legt der Kanton die Grundsätze der Sozialhilfe fest. Das kantonale Sozialamt steht den regionalen Sozialdiensten zudem beratend für generelle Frage im Sozialbereich zur Verfügung. Die Gemeinden sind verpflichtet, alle Aufgaben der persönlichen Sozialhilfe während des ganzen Jahres durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal wahrzunehmen.
- Bei der familienergänzenden Kinderbetreuung wird der Kanton die Gemeinden weiterhin beraten und unterstützen. Der Kanton soll auch für die Festlegung der Berechnungsweise der Normkosten zuständig bleiben. Die Beteiligung der Wohnsitzgemeinden des betreuten Kindes soll ferner in den drei ersten Betriebsjahren der Anbieter mindestens 50 Prozent, später mindestens 40 Prozent betragen. Damit wird das aktuelle Leistungsniveau langfristig gesichert. Falls sich im Weiteren die Standortgemeinde der Krippe mit einem höheren Prozentsatz an den Normkosten beteiligt, gilt dieser auch für die Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder.
- Der Kanton leistet weiterhin Beiträge an die Intensivfortbildung der Lehrkräfte.
- An die Führung von zweisprachigen Schulen und Klassen sowie an Sprachaustauschaktivitäten der Volksschulen bezahlt der Kanton ebenfalls weiterhin Beiträge.
- Der Kanton subventioniert auch weiterhin die Bünder Sing- und Musikschulen sowie Medienanschaffungen für Bibliotheken.
- Unter Berücksichtigung eines von der KSS veranlassten Rechtsgutachtens hat der Grosse Rat das Mittelschulgesetz so angepasst, dass das Untergymnasium zum Grundschulunterricht gehört und die Eltern von der Bezahlung des Schulgeldes an das Untergymnasium befreit werden.
Finanzielle Auswirkungen
Mit den vom Grossen Rat gefassten Beschlüssen ändern sich auch die finanziellen Auswirkungen der Bündner NFA für den Kanton und die Gemeinden. Der Kanton entlastet die Gemeinden neu jährlich mit rund 13 Mio. Franken. Das sind rund 2.5 Mio. Franken mehr als in der Botschaftsvorlage der Regierung.
Abstimmungsbroschüre