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  • Departement für Finanzen und Gemeinden
  • Departament da finanzas e vischnancas
  • Dipartimento delle finanze e dei comuni

Kernpunkte der Bündner NFA 

Abstimmungsbroschüre
 

Bestehende Mängel

Der bestehende Finanzausgleich zwischen den Gemeinden stammt aus dem Jahr 1958. Er ist kompliziert, begünstigt die Kleinstgemeinden, umfasst eine Grosszahl von einzelnen Beitragszahlungen, die unter anderem vom Ausgabenverhalten und vom Steuerfuss der Gemeinden abhängig sind. Kurz, er ist nicht fair, nicht transparent, schwer steuerbar und setzt falsche Anreize. Darüber hinaus besteht zwischen dem Kanton und den Gemeinden ein unüberschaubares Aufgaben- und Finanzierungsgeflecht mit grossen gegenseitigen Abhängigkeiten, administrativen Doppelspurigkeiten und vermischten Zuständigkeiten.

 

Hauptziele und Wirkungen

Die Bündner NFA will die Gemeinden und den Kanton stärken und verfolgt vor allem die folgenden Ziele:

  1. Den Ausgleich von Finanzmitteln zwischen reicheren und ärmeren Gemeinden effizient, transparent, fair und steuerbar ausgestalten und verstärken;
  2. übermässige und nicht direkt beeinflussbare Lasten der Gemeinden ohne Fehlanreize mildern;
  3. den Handlungsspielraum und die Eigenverantwortung der Gemeinden und des Kantons erhöhen;
  4. die Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden möglichst weitgehend entflechten;
  5. bestehende Hemmnisse bezüglich Gemeindefusionen abbauen.

 

Kanton und Gemeinden sollen ihre Leistungen bürgernäher und effizienter erbringen. Das bestehende Leistungsniveau bleibt dabei gesichert. Der Kanton erhöht seine Leistungen für den Finanzausgleich um jährlich weit über Fr. 10 Mio. Auch die ressourcenstarken Gemeinden werden sich stärker engagieren. Weiter sollen rund 60 bisher gemeinsam erfüllte Aufgaben zumindest in der Finanzierung entweder klar den Gemeinden oder dem Kanton zugewiesen werden. Das komplizierte und verflochtene Finanzsystem soll damit grundlegend vereinfacht werden.

 

Die Instrumente

Die Bündner NFA folgt konzeptionell der - im Jahr 2008 eingeführten - NFA zwischen Bund und Kantonen. Sie erfasst die Elemente des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung und konzentriert sich auf die beiden Ebenen Kanton und Gemeinden.

Nicht Gegenstand der Bündner NFA sind die verschiedenen Vollzugsebenen (kommunale Zweckverbände, Kreise, Bezirke und Regionalverbände), die unterschiedlichsten Formen der interkommunalen Zusammenarbeit sowie die Gemeindefusionen.

Mit der Bündner NFA werden einerseits ein vollständig neuer Ressourcen- und Lastenausgleich eingeführt und andererseits sind die Finanzen nach den Grundsätzen der Subsidiarität und fiskalischen Äquivalenz möglichst weitgehend zu entflechten.

Die Bündner NFA besteht aus vier Hauptinstrumenten:

  • Ressourcenausgleich
  • Lastenausgleich
  • Finanz- und Aufgabenentflechtung
  • Optimierung der Zusammenarbeit

 

vier Instrumentevier Instrumente

Der Ressourcenausgleich sorgt für einen gezielten und wirksamen Abbau der grossen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Die ressourcenstarken Gemeinden geben einen Teil ihrer Mittel (15% bis 25% ihres Überschusses gegenüber einer durchschnittlichen Gemeinde) zugunsten der ressourcenschwächeren Gemeinden ab. Zusätzlich leistet der Kanton einen mindestens gleich hohen Beitrag.

Mit dem Lastenausgleich soll der Kanton strukturell bedingte, deutlich übermässige und von den Gemeinden weitgehend unbeeinflussbare Lasten abgelten. Damit werden vor allem die erheblichen geografisch-topografischen Lasten ausgeglichen (GLA). Die Mittel werden nach objektiven und nicht direkt beeinflussbaren Kriterien auf die Gemeinden verteilt (Strassenlängen, Fläche, Siedlungsstruktur, Anzahl Schüler).

Ergänzend dazu wird der bestehende Lastenausgleich Soziales (SLA) neu konzipiert. Dadurch sollen extreme Belastungen für die einzelnen Gemeinden im Unterstützungswesen verhindert, die Anreizmechanismen verbessert sowie der administrative Aufwand reduziert werden.

Für Sonder- oder Notfälle ist ein individueller Härteausgleich für ausserordentliche und nicht vermeidbare Lasten (ILA) vorgesehen. Diese Beiträge werden sich auf wenige Gemeinden beschränken und sollen auf möglichst tiefem Volumen gehalten werden.



Ressourcen und Lastenausgleich Ressourcen und Lastenausgleich

Damit der neue Ressourcen- und Lastenausgleich zielkonform wirken kann, muss sich die Verschuldung aller Gemeinden in tragbaren Grenzen halten. Für insgesamt 15 übermässig verschuldete Gemeinden ist eine einmalige Teilentschuldung mit einem Gesamtvolumen von knapp Fr. 15 Mio. notwendig.

Mit der Finanz- und Aufgabenentflechtung sollen die zahlreichen Verbundfinanzierungen möglichst weitgehend aufgehoben werden. Davon betroffen sind annähernd 60 Einzelaufgaben. 32 Aufgaben werden finanziell vollständig dem Kanton zugeteilt und 24 Aufgaben den Gemeinden. In diesen Zahlen eingeschlossen sind auch jene vier Aufgaben, die im Justizbereich entflochten werden. In drei Aufgabenbereichen innerhalb des Gesundheitswesens (Betrieb Spitäler, Infrastruktur Spitäler und Betrieb Spitex) ist vorgesehen, die Kantonsbeiträge mit einem Satz von 85% zu vereinheitlichen.

Finanz- und Aufgabenentflechtung Finanz- und Aufgabenentflechtung

Übersicht Finanz- und Aufgabenentflechtung


Trotz der Finanzentflechtung in zahlreichen Teilaufgaben bleiben Kanton und Gemeinden im Vollzug dieser Aufgabenbereiche involviert. So sind insbesondere der Kindergarten, die Volksschule, das Sozialwesen und der Gesundheitsbereich weiterhin eine Verbundaufgabe. Der Kanton übernimmt hier weiterhin namhafte Kosten und sorgt für die Qualitätssicherung.

Die Optimierung der Zusammenarbeit bei Verbundaufgaben bezweckt eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Bisher objektbezogene und aufwandabhängige Beiträge werden soweit möglich durch leistungsabhängige Pauschalbeiträge ersetzt. Hier besteht nur punktueller Handlungsbedarf.

 

NFA-Globalbilanz und befristeter Ausgleich infolge Systemwechsel

Die Gemeinden werden durch die Bündner NFA insgesamt um jährlich rund Fr. 13 Mio. entlastet. Davon entfallen Fr. 2 Mio. auf den individuellen Härteausgleich, der in der NFA-Globalbilanz für die einzelnen Gemeinden nicht erfasst werden kann. Die Mehrheit der 180 Gemeinden erfährt eine finanzielle Besserstellung. Tendenziell nimmt die Entlastung mit abnehmender Ressourcenstärke zu. Gewisse Mehrbelastungen ergeben sich in der Regel für die ressourcenstärksten Gemeinden wie auch für mehrere Kleinstgemeinden, die durch das heutige System besonders begünstigt werden. Werden die Gemeinden nach ihrem Ressourcenpotenzial-Index (RP-Index) gruppiert, zeigt sich folgendes Bild:

NFA Globalbilanz NFA Globalbilanz

Im Sinne einer Übergangsregelung ist ein auf maximal 5 Jahre befristeter Ausgleich für jene Gemeinden vorgesehen, die durch die Bündner NFA eine Mehrbelastung erfahren und zugleich ressourcenschwach sind. Die erforderlichen Mittel von rund Fr. 15 Mio. stellt der Kanton zur Verfügung.

 

Umsetzung

Zur Umsetzung der Bündner NFA müssen drei Gesetze umfassend erneuert (das Sozialhilfegesetz, Unterstützungsgesetz und Finanzausgleichgesetz), 27 Gesetze punktuell revidiert, eine grossrätliche Verordnung neu gefasst und zwölf Verordnungen des Grossen Rates angepasst werden. Diese Revisionen sind im Rahmen von zwei Mantelerlassen vorgesehen. Das NFA-Mantelgesetz hat der Grosse Rat in der Junisession 2009 dem fakultativen Gesetzesreferendum unterstellt.

Die Bündner NFA soll am 1. Januar 2011 – zeitgleich mit der Umsetzung der Aufgabenentflechtung bei der Justiz - eingeführt werden.

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