Auszahlung der Renten
Die Überweisung der Renten auf Ihr Bank- oder Postkonto erfolgt jeweils am 25. des Monats. Fällt der 25. auf einen Samstag oder Sonntag, erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Freitag.
Teuerungsanpassung
Die Renten erfahren auf den 1. Januar 2011 keine Teuerungsanpassung.
Rentenleistungen sind nach den finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung der Preisentwicklung anzupassen. Solange die Vorsorgeeinrichtung keine freien Mittel ausweist,sind die finanziellen Möglichkeiten nicht gegeben. Freie Mittel sind erst vorhanden, wenn die KPG Wertschwankungsreserven von 15 % aufgebaut hat, also der Deckungsgrad über 115 % liegt.
Mutationen
Bitte melden Sie uns Adress- und Kontoänderungen schriftlich. Aus Sicherheitsgründen brauchen wir in folgenden Fällen Ihre schriftliche Vollmacht:
- Zustellung der Korrespondenz an eine Drittperson
- Änderung der Zahlungsadresse durch eine Drittperson
Todesfälle
Wir bitten Angehörigen, uns umgehend telefonisch oder schriftlich den Tod einer Rentnerin oder eines Rentners mitzuteilen. Direkte Angehörige können uns auch eine Kopie der Todesanzeige zustellen.
Steuerbescheinigung
Rentnerinnen und Rentner erhalten jeweils Ende Jahr eine Steuerbescheinigung als Beilage zur Steuererklärung. Wir bitten Sie, diese zu prüfen und uns bei allfälligen Unstimmigkeiten innert vier Wochen zu benachrichtigen.
Rentner im Ausland
Sollten Sie in nächster Zeit die Schweiz definitiv verlassen und definitiv im Ausland Wohnsitz nehmen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir benötigen Ihre neue Adresse, eine Kopie der Abmeldebestätigung Ihrer bisherigen Wohngemeinde.
Quellensteuerabzug für Personen mit Wohnsitz im Ausland
Der Quellensteuer unterliegen Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die auf Grund eines früheren, öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses von einer Vorsorgeeinrichtung mit Sitz im Kanton Graubünden Rentenleistungen erhalten. Für Renten beträgt die Quellensteuer derzeit 13 %. Sie erhalten jeweils Ende Jahr eine Bescheinigung über die Höhe der in Abzug gebrachten Quellensteuern. Der Quellensteuerabzug kann im ausländischen Wohnsitzstaat an die dortigen Steuern angerechnet oder zurückgefordert werden.