Personalentwicklung 

Unter Personalentwicklung (PE) verstehen wir alle Massnahmen, die für die Mitarbeitenden während ihrer ganzen Anstellungsdauer bei der Kantonalen Verwaltung Graubünden zum Aufbau, zur Erhaltung und Förderung ihrer Fähigkeiten und zur Entwicklung ihrer Potenziale beitragen.

Die Personalentwicklung der Kantonalen Verwaltung Graubünden trägt dazu bei, dass
  • ihre Mitarbeitenden durch Aus-, Fort- und Weiterbildung in ihrem Bestreben, hohe Leistungen pflichtbewusst zu erbringen, unterstützt werden,
  • die Mitarbeitenden während ihrer beruflichen Laufbahn ihre Kenntnisse und beruflichen Fähigkeiten aufrecht erhalten und erweitern können,
  • die Professionalität und Menschlichkeit der Mitarbeitenden gefördert werden,
  • die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden gewährleistet und gefördert werden,
  • die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Kantonalen Verwaltung Graubünden als moderne Arbeitgeberin unterstützt werden.
Die Instrumente der Personalentwicklung sind:
  • die Berufsbildung in zurzeit zwölf verschiedenen Berufen
  • die Mitarbeitendenbeurteilung (MAB) für alle Mitarbeitenden
  • ein jährlich erscheinendes zentrales Kursprogramm, das sich an Mitarbeitende aller Stufen richtet
  • die Unterstützung von externen, individuellen Aus- und Weiterbildungen
  • Nachwuchsförderung
  • die Beratung bei individuellen, massgeschneiderten Schulungen innerhalb von Abteilungen oder Dienststellen
  • Marke Graubünden
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