Personalrecht 

Der Fachbereich Personalrecht sorgt durch Information, Beratung und Unterstützung dafür, dass die personalrechtlichen Bestimmungen in der ganzen Zentralverwaltung einheitlich umgesetzt und angewandt werden. Er berät die Linie in personalrechtlichen Sonderfällen und bearbeitet allfällige Verfahren. Die selbstständigen kantonalen Anstalten werden in personalrechtlichen Fragen beraten und unterstützt.

Neuerungen und Anpassungen des Personalrechts werden den zuständigen Instanzen vorgeschlagen. Die personalrechtlichen Bestimmungen sollen jederzeit den aktuellen Anforderungen an eine öffentliche Verwaltung entsprechen.

Die Departemente und Dienststellen werden bei Entscheiden betreffend kantonale Nebenämter (Kommissionen etc.) unterstützt.

Am 28. Oktober 2008 hat die Regierung für das Personalamt eine Verwaltungsverordnung erlassen. Diese legt sowohl die Rolle als auch die Positionierung des Personalamtes in der Kantonalen Verwaltung fest. Sie ergänzt und konkretisiert die bestehenden Regelwerke, wie das Personalgesetz, die Personalverordnung und die Arbeitszeitverordnung:

 

Rechtserlasse:

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