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Einreichefristen


Für die Einreichung der Steuererklärung 2011 gelten folgende Fristen:
  • 31. März 2012 für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.
  • 30. September 2012 für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden.
  • 30. September 2012 für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht).

Gesuche um Verlängerung der Frist müssen vor Ablauf der Frist schriftlich beim zuständigen Gemeindesteueramt eingereicht werden. Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.


Auskünfte


Für Auskünfte betreffend die Steuererklärung wenden Sie sich bitte an Ihr Gemeindesteueramt oder via E-Mail an den Kontakt in der Kontextinformation auf der rechten Seite.