Zahlungserleichterung 

Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse bzw. wenn die Zahlung von fälligen Steuern, Zinsen oder Bussen für Zahlungspflichtige mit einer erheblichen Härte verbunden ist, kann die Steuerverwaltung die Zahlungsfrist erstrecken oder Ratenzahlungen bewilligen.

Gesuche für Zahlungserleichterungen sind schriftlich per Brief, E-Mail oder Online-Gesuch zu stellen. Sie müssen nebst den Angaben zum Gesuchsteller bzw. Zahlungspflichtigen eine Referenz auf die Rechnung, für welche um Zahlungserleichterung ersucht wird, und eine kurze Begründung enthalten.

Zum Online-Gesuch Zahlungserleichterung

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