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Asylsuchende

Als Asylsuchende werden Personen bezeichnet, die in der Schweiz um Asyl nachgesucht haben und deren Asylverfahren noch pendent ist.

Flüchtlinge

Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Flüchtlinge sind durch die zuständigen Behörden als solche anerkannt worden, d.h. ihr Asylgesuch ist positiv beantwortet worden.

Vorläufig Aufgenommene

Ist der Vollzug der Wegweisung nicht zulässig, nicht zumutbar oder nicht möglich ist, so regelt das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Anwesenheitsverhältnis nach den gesetzlichen Bestimmungen über die vorläufige Aufnahme nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 (Stand 1. Januar 2019) über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG).