Der Bewährungsdienst Graubünden betreut straffällig gewordene Personen und begleitet sie bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Dabei werden umfassende Aufgaben der Sozialberatung genauso wie Aufgaben der gesetzlichen Überwachung erfüllt. Zudem leistet der Bewährungsdienst individuelle Unterstützung und Beratung während der Dauer des gesamten Strafverfahrens. Oberstes Ziel ist es, die Rückfallrisiken der Straffälligen zu vermindern und ihre Eigenverantwortung sowie die soziale Integration zu fördern. Die gesetzlichen Grundlagen für die Anordnung einer Bewährungshilfe ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 93 bis 96 StGB), des Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht, der kantonalen Strafprozessordnung und der Justizvollzugsverordnung des Kantons Graubünden.
Der Bewährungsdienst ist insbesondere zuständig für
- die Durchführung der Bewährungshilfe sowie die Kontrolle ausgesprochener Weisungen bei bedingten Freiheitsstrafen, nach einer bedingten Entlassungen aus einer Freiheitsstrafe bei Erwachsenen und Jugendlichen
- die allenfalls notwendige Antragsstellung auf Verwarnung, Erteilung zusätzlicher Weisungen, Vollzug der Strafe, Rückversetzung und Verlängerung der Probezeit
- die Sicherstellung der Sozialberatung und der Betreuung von angeschuldigten und verurteilten Personen, sofern die Vollzugseinrichtungen über kein geeignetes Fachpersonal verfügen