Auf den 31.12.2012 werden aus der Militärdienstpflicht entlassen:
| 1. |
Höhere Unteroffiziere des Jahrgangs 1976 |
| 2. |
Soldaten, Gefreite, Obergefreite und Unteroffiziere des |
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Jahrgangs 1978 |
| 3. |
Soldaten, Gefreite, Obergefreite und Unteroffiziere der |
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Jahrgänge 1979 bis 1982, sofern sie ihre Dienstleistungspflicht
erfüllt haben |
Armeeangehörige der Jahrgänge 1979 bis 1982, welche ihre "letzte" Dienstleistung erst im Juli oder später absolvieren, werden in das "Entlassungsgefäss 2013" eingeteilt und die Entlassung wird auf den 31.12.2013 verschoben.
Termine und Entlassungsorte

Termine und Durchführungsorte der Entlassungsfeiern

Marschbefehl / Besoldung
Einen persönlichen Marschbefehl mit den Weisungen für die Rückgabe der Ausrüstung (inkl. Waffe) erhalten Sie ca. 6 – 8 Wochen vor Ihrem Entlassungstermin. Der Entlassungstag aus der Militärdienstpflicht ist ein Amtstermin. Die Teilnehmenden werden nicht besoldet und es besteht kein Anspruch auf Erwerbsersatz (EO-Formular). Gemäss Art. 324a Abs. 2 des Obligationenrechts (OR, SR 220) muss dem Arbeitnehmer Zeit für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht gewährt und der Lohn für Abwesenheit vom Betrieb entrichtet werden.
Persönliche Ausrüstung / Waffe
Materielle Eigentumsansprüche und rückgabepflichtige Gegenstände sowie Neuerungen für den Eigentumsanspruch der persönlichen Waffe sind hier ersichtlich.
Waffenerwerbsschein
Hier das Gesuch für einen gültigen Waffenerwerbsschein welcher frühzeitig bei der Kantonspolizei des Kantons Graubünden, Ringstrasse 2, 7000 Chur, vollständig ausgefüllt und unterschrieben inkl. den verlangten Beilagen einzureichen ist.
Rückerstattung der Wehrpflichtersatzabgabe
Voraussetzung für die Rückerstattung bezahlter Wehrpflichtersatzabgaben ist die Erfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht nach dem jeweilig gültigen Recht. Eine Dienstnachholung auf freiwilliger Basis im Entlassungsjahr ist möglich. Anforderungen und Vorgehen sind hier ersichtlich.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen