Asylverfahren   

Nach ihrer Einreise werden die um Asyl nachsuchenden Personen einer der vier Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundesamtes für Migration (Kreuzlingen, Basel, Vallorbe, Chiasso) zugewiesen. In diesen erfolgt die Registrierung der Personalien und der Fingerabdrücke, die erste Kurzbefragung zu den Asylgründen sowie anschliessend die Verteilung auf die Kantone.

Das Bundesamt für Migration weist die Asylsuchenden den Kantonen zu. Der Zuweisungsentscheid kann nur mit der Begründung angefochten werden, er verletze den Grundsatz der Einheit der Familie. Gegenwärtig erhält der Kanton Graubünden 2.7 % jener Personen die in der Schweiz um Asyl nachsuchen.

Nach Beendigung des Aufenthaltes im Empfangs- und Verfahrenszentrum, erhalten die Asylsuchenden einen Bahngutschein für die Reise in jenen Kanton, welchem sie zugewiesen wurden. In Graubünden erfolgt die Aufnahme sowie die Zuteilung der zugewiesenen Personen durch das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden. Dieses ist ebenfalls für den Betrieb der Kollektivunterkünfte zuständig.

Das Bundesamt für Migration hört die Asylsuchenden zu ihren Asylgründen an und entscheidet in der Folge über Gewährung oder Verweigerung des Asyls sowie über die Wegweisung aus der Schweiz. (Art. 29 AsylG) 


Schematische Darstellung des Asylverfahrens in der Schweiz

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