Asylsuchende mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) sind Personen:
- welche den Behörden nicht innerhalb 48 Stunden nach Einreichung des Gesuchs Reisepapiere oder andere Dokumente abgeben, die es erlauben, sie zu identifizieren;
- oder die Behörden über ihre Identität täuschen und diese Täuschung aufgrund der Ergebnisse der erkennungsdienstlichen Behandlung oder anderer Beweismittel feststeht;
- ihre Mitwirkungspflicht schuldhaft auf andere Weise grob verletzen;
- in ein Land ausreisen können, in welchem bereits ein Asylgesuch hängig ist oder das staatsvertraglich für die Durchführung des Asyl- und Wegweisungsverfahren zuständig ist und das sie nicht zur Ausreise in ein Land zwingt;
- in der Schweiz bereits ein Asylverfahren erfolglos durchlaufen oder ihr Gesuch zurückgezogen haben oder während des hängigen Asylverfahrens in den Heimat- oder Herkunftsstaat zurückgekehrt sind.