Allgemeines
Das Bundesamt für Migration (BFM) stellt unter gewissen Voraussetzungen sich rechtmässig in der Schweiz aufhaltenden ausländischen Personen schweizerische Reisedokumente aus. Es handelt sich um folgende Dokumente:
Reiseausweis für Flüchtlinge (dunkelblau)
Eine ausländische Person, die in der Schweiz Asyl erhalten hat oder als Flüchtling vorläufig aufgenommen wurde, hat Anspruch auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Pass für eine ausländische Person (grün)
Eine durch das BFM anerkannte staatenlose Person hat nach dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen Anspruch auf einen Pass für eine ausländische Person.
Identitätsausweis (grau)
Der Identitätsausweis kann Schutzbedürftigen, vorläufig Aufgenommenen und Asylsuchenden abgegeben werden, wenn diese Personen schriftenlos sind. Der Ausweis berechtigt nur dann zur Rückkehr in die Schweiz, wenn er mit einer gültigen Bewilligung zur Wiedereinreise des BFM versehen ist; er wird in der Regel nur für eine Auslandreise ausgestellt.
Gültigkeitsdauer
Reiseausweis für Flüchtlinge: 5 Jahre
Pass für eine ausländische Person: 5 Jahre
Identitätsausweis: 1 Jahr
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann die ausländische Person ein neues Reisedokument beantragen.
Vorgehen
Wer ein Reisedokument beantragen will, muss persönlich beim Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht GR, Karlihof 4, 7000 Chur vorsprechen.
Das Gesuch ist wenn möglich sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des alten Dokumentes bzw. vor Antritt der beabsichtigen Reise einzureichen. Die abgelaufenen Reisedokumente sind beim Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht abzugeben.
- Reiseausweise für Flüchtlinge/Pass für eine ausländische Person
(biometrische Ausweise)
Zur Schaltervorsprache sind allfällig abgelaufene Reisedokumente sowie ein Ausweispapier (Ausländerausweis) mitzubringen.
- Identitätsausweis (mit/ohne Bewilligung zur Wiedereinreise)
(keine biometrischen Ausweise)
Zur Schaltervorsprache sind allfällig abgelaufene Reisedokumente, ein Ausweispapier (Ausländerausweis) sowie ein Passfoto (Schweizerpassqualität) mitzubringen.
Folgende Gesuchformulare müssen ausgefüllt werden:
• "Gesuch um Ausstellung eines Reisedokuments" (durch die gesuchstellende Person persönlich auszufüllen)
• Schriftenlose Personen müssen den obigen Gesuchunterlagen zusätzlich das Formular "Schriftenlosigkeit" beilegen
(Formulare rechts)
Die Ausstellung eines Reisdokumentes oder eine Bewilligung zur Wiedereinreise ist gebührenpflichtig.