Pass
Wer einen Pass 10 beantragen möchte muss vorgängig telefonisch oder per Internet einen Antrag stellen. Nach Prüfung der Ausweisberechtigung wird ein Termin zur Erfassung der Daten vereinbart. Bei der persönlichen Vorsprache im Ausweiszentrum wird die Identität geprüft und die alten Ausweise ungültig gemacht. Die für die Ausstellung des Ausweises notwendigen Daten werden erfasst. Ab diesem Zeitpunkt wird der Pass innert max. 10 Arbeitstagen ausgeliefert und im Normalfall direkt per Post zugestellt.
Die Antragstellung per Internet kann direkt über den folgenden Link erfolgen:
www.ch-edoc-passantrag.admin.ch/antrag/antrag_start.action?request_locale=de
Identitätskarten
Wer eine neue Identitätskarte benötigt, muss persönlich bei der Wohnsitzgemeinde vorsprechen. Mitzubringen sind der alte Ausweis sowie eine aktuelle, qualitativ gute Passfoto im Format 35 x 45 mm.
Sofern eine Identitätskarte zusammen mit einem Pass beantragt wird (Kombiangebot), ist keine Vorsprache bei der Gemeinde nötig. Das Verfahren richtet sich nach dem Pass 10.
Minderjährige und bevormundete Personen müssen in Begleitung der gesetzlichen Vertretung vorsprechen oder eine schriftliche Einwilligung vorlegen.
Identitätskarten werden vorläufig weiterhin ohne Datenchip ausgestellt.