Das gesetzliche Messwesen hat die folgenden Ziele:
- Korrekte Mengenangaben im Handel und im Geschäftsverkehr
- Keine Gefährdung durch Fehlmessungen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und öffentliche Sicherheit.
Die Eichung der im Handel eingesetzten Messmittel sowie die Kontrolle der Angaben von Mengen ist Sache der Kantone.
Das kantonale Eichamt untersteht dem Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden und hat folgende Aufgaben:
A) Eichung von im Handel und Verkehr benützte und bereit gehaltene Messmittel gemäss den Bestimmungen im Bundesgesetz über das Messwesen.
Der Eichmeister ist für die Eichung der folgenden Messmittel zuständig:
- Waagen und Gewichtsstücke
- Abgasmessgeräte für Verbrennungsmotoren
- Dieselrussmessgeräte
- Durchflussmessapparate für Flüssigkeiten ausser Wasser (Zapfsäulen, Messanlagen auf Tankfahrzeugen, Milchmessanlagen)
- Hohlmasse, wie Gefässe, Gläser, Fässer
- Längenmessgeräte wie Massstäbe, Bandmasse, Eichkluppen
B) Vollzug der Deklarationsverordnung
Durch ein statistisches Prüfverfahren wird die Mengenangabe von Fertigpackungen überprüft.
C) Periodische Überwachung der verwendeten Messmittel (Nachschau)
D) Marktüberwachung
Stempel: GR+1
Eichmeister/Eichamt
Michel Gian Otto
Belmontstrasse 1
7000 Chur
Tel. 081 356 03 93
Natel. 079 310 90 06
Fax 081 356 03 92
E-Mail: eichamt-gr1@bluewin.ch
Eichkreis
ganzer Kanton Graubünden