Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung 

Grundsätzlich können über die Einwohnerkontrolle Gesuche um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen eingereicht werden. Bewilligungsverlängerungen sind jedoch nur möglich, wenn die der jeweiligen Bewilligungskategorie zugrunde liegende Bewilligungsdauer nicht bereits ausgeschöpft ist. Bei erwerbstätigen Personen ist die Verlängerung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zu veranlassen. Ist der ausländische Ehepartner oder die ausländische Ehepartnerin des Bewilligungsinhabers oder der Bewilligungsinhaberin ebenfalls erwerbstätig, sind die Verlängerungsgesuche voneinander getrennt einzureichen. Andernfalls kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin des erwerbstätigen Ausländers oder Ausländerin auch die Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligungen der übrigen Familienmitglieder beantragen. Das Gesuch ist mit dem Formular "Gesuch Ausländerbewilligung EG/EFTA (A1)" oder "Gesuch Ausländerbewilligung (B1)" und einem aktuellen Arbeitsvertrag bei der Einwohnerkontrolle einzureichen.

Weitere Auskünfte 

erteilt der Fachbereich Einreise und Aufenthalt.
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