Wohnortswechsel   

Der Wohnortswechsel - ohne Kantonswechsel - ist über die Einwohnerkontrolle zu melden. Die notwendige Mutation wird durch die Einwohnerkontrolle mit dem Formular "Z1" veranlasst. Die Fremdenpolizei erstellt - sofern notwendig - einen neuen Ausländerausweis.

Weitere Auskünfte 

erteilt der Fachbereich Einreise und Aufenthalt.
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