durch den Bund
Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Asyl- und Ausländergesetz werden Grundsätze und Ziele der Integration, Beiträge und Pflichten von Ausländerinnen und Ausländer sowie die Zuständigkeiten und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton ausführlich geregelt. Auch hat der Bund für die Jahre 2008-2011 ein Schwerpunkteprogramm für die Integrationsförderung erlassen.
Weitere Informationen können unter den Links in der rechten Spalte abgerufen werden.
durch den Kanton
Die Fachstelle Integration steuert und koordiniert die Integration auf kantonaler sowie kommunaler Ebene. Auch wenn grundsätzlich Integrationsförderung im Rahmen der Regelstrukturen (Kindergarten, Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen u.a.) zu erfolgen hat, können mit der Förderung von kantonalen Integrationsprojekten und –massnahmen Lücken in den Regelstrukturen geschlossen werden bzw. ausländische Personen, die keinen Zugang zu den Regelwerken haben, in ihrem Integrationsprozess unterstützt werden. Die Fachstelle unterstützt Projekte zur sprachlichen und sozialen Integration der im Kanton lebenden Ausländerinnen und Ausländer und kann bei der Planung und Umsetzung von Integrationsprojekten beigezogen werden. Gefördert werden nachhaltige Integrationsprojekte und -massnahmen, die sich direkt an Ausländerinnen und Ausländer richten und den Ausgleich von besonders förderungswürdigen Personen wie Frauen, Kinder und Jugendliche anstreben.