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Aktuelles
Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU: Anrufung der Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8
Leicht erhöhte Zuwanderung von EU-27/EFTA-Angehörigen
Mario Gattiker zum neuen Direktor des Bundesamts für Migration ernannt
Kriterien für eine finanzielle Unterstützung des Kantons Graubünden für Integrationsprojekte
Muss-Kriterien
Das Projekt richtet sich an längerfristig und rechtmässig im Kanton anwesende Migrantinnen und Migranten und hat eine klare Zielsetzung
Das Projekt definiert die Zielgruppe der Fördermassnahmen und erklärt, wie die Zielgruppe erreicht werden
Die Projektkosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zum beabsichtigten Nutzen.
Das Projekt ist nachhaltig und trägt der Langfristigkeit des individuellen Integrationsprozesses Rechnung.
Die Kostenbeteiligung des Kantons bedingt eine angemessene Drittfinanzierung.
Soll-Kriterien
Das Projekt verbessert und fördert den Zugang der Migrantinnen und Migranten zu staatlichen und privaten Institutionen.
Das Projekt orientiert sich an den Bedürfnissen der Alltagswelt der Migrantinnen und Migranten. Zum Alltag gehört auch eine soziale und kulturelle Integration.
Das Projekt stärkt Eigenkompetenzen und individuelle Ressourcen. Es befähigt die angesprochene Zielgruppe, die eigenen Kräfte für die Integration zu mobilisieren und eigenverantwortlich mitzubestimmen.
Das Projekt berücksichtigt die Tatsache, dass Integration ein gegenseitiger Prozess ist und bezieht – wenn immer möglich – die Gesamtbevölkerung mit ein.
Das Projekt fördert vorzugsweise das Fortkommen von Kindern und Jugendlichen in Schule und Ausbildung oder den Ein- oder Wiedereinstieg ins Erwerbsleben von Zugewanderten.
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