Individuelle Rückkehrhilfe   

Individuelle Rückkehrhilfe besteht aus einer finanziellen Hilfe von maximal CHF 1'000.00 pro erwachsene Person und maximal CHF 500.00 pro minderjährige Person. Bei einem Aufenthalt unter drei Monaten ist es jeweils die Hälfte. In begründeten Fällen kann eine materielle Zusatzhilfe bis maximal CHF 3'000.00 pro Fall zur Verbesserung der beruflichen oder sozialen Wiedereingliederung im Herkunftsstaat gewährt werden, sofern die Bedingungen des Bundesamtes für Migration (BFM) erfüllt sind.
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