Zivilrecht    

I. Die Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

A) Allgemeines

1. Bund

Das Zivilstandswesen ist Sache des Bundes. Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartment ist eidgenössische Aufsichtsbehörde.

2. Kanton

Jeder Kanton hat seine eigene Aufsichtsbehörde zu bestellen. Das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden übt in dieser Funktion die Aufsicht über die  bündnerischen Zivilstandsämter aus. Es hat all diejenigen Verfügungen und Anordnungen zu treffen, welche die eidgenössische Zivilstandsverordnung der kantonalen Aufsichtsbehörde überträgt.

B) Dienstleistungen und Aufgaben

1. Unsere Dienstleistungen

  • Aufsicht und Qualitätssicherung
  • Ausländische Urkunden
  • Prüfung der Zivilstandsdokumente im Vorbereitungsverfahren für die Eheschliessung und die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft sowie bei Kindesanerkennungen mit Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger
  • Bewilligung zur Einsichtnahme in die Zivilstandsregister
  • Anordnung der Berichtigungen und Löschungen von Zivilstandsregistereinträgen

 

Aufsicht und Qualitätssicherung

Das Amt instruiert die im Zivilstandsdienst tätigen Personen und nimmt regelmässig in den einzelnen Zivilstandsämtern Inspektionen der Zivilstandsregister vor.

Ausländische Urkunden

Das Amt prüft die Dokumente und verfügt die Eintragung von im Ausland erfolgten Zivilstandsfällen.

Prüfung der Zivilstandsdokumente

In den im Kanton Graubünden durchgeführten Vorbereitungsverfahren für die Eheschliessung und die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft sowie bei Anerkennungsverfahren mit Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger ist das Amt zuständig für die Überprüfung der ausländischen Urkunden.

2. Unsere Aufgaben

  • Instruktion und Ausbildung der im Zivilstandsdienst tätigen Personen
  • Amtseinsetzung neuer Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamter - Inspektion der Zivilstandsämter und -register
  • Inspektion der Zivilstandsämter
  • Prüfung der Vorbereitungsverfahren für die Eheschliessung und die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft sowie der Kindesanerkennung mit Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger
  • Verfügungen zur Eintragung ausländischer Urkunden in die Zivilstandsregister
  • Anordnung der Berichtigungen und Löschungen von Zivilstandsregistereinträgen
  • Erteilung der Bewilligung zur Einsichtnahme in die Zivilstandsregister

 

II. Das Zivilstandsamt

A) Allgemeines

Das Zivilstandsamt ist Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Im Kanton Graubünden ist das Zivilstandsamt organisatorisch den Kreisen oder bei mehreren Kreisen der dafür zuständigen Kommission unterstellt.

B) Die Zivilstandsbeamtin / der Zivilstandsbeamte

Seit dem 1. Juli 2004 werden die Zivilstandsämter professionell geführt. Die Tätigkeit setzt den eidgenössischen Fachausweis für Zivilstandsbeamtinnen und -beamte voraus. Zwei Jahre Praxis im Bereich Zivilstandswesen sind Voraussetzung, um an die Fachprüfung zugelassen zu werden. Empfohlen wird vorgängig zur Praxis den Grundkurs und vor Absolvierung der Fachprüfung den Vorbereitungskurs zu besuchen. Der erworbene Titel „eidgenössisch diplomierte/r Zivilstandsbeamtin/er" ist geschützt und berechtigt zur selbständigen Führung eines Zivilstandsamtes.

C) Die Zivilstandsregister

Die Zivilstandsbeamtin und der Zivilstandsbeamte sind zuständig für die Beurkundung des Personenstandes (Geburt, Tod, Ehe, eingetragene Partnerschaft und Anerkennung) und der Führung des Familienstandes und des Bürgerrechts. Bis im Jahre 2003 wurden dafür Papierregister geführt. Zwischenzeitlich wurden die Papierregister durch eine elektronische Datenbank (Infostar) abgelöst.

Durch die elektronische Datenbank Infostar sind die Zivilstandsregister gesamtschweizerisch vernetzt. Der Bund betreibt für die Kantone die zentrale Datenbank; die Erfassung der Daten geschieht weiterhin dezentral in den einzelnen Kantonen.

D) Auszüge aus Zivilstandsregistern

Geburts-, Todes-, Ehe- und Anerkennungsscheine sowie Ausweise über die eingetragene Partnerschaft sind beim Zivilstandsamt des Ereignisortes, diejenigen über den Personenstand und die Familienbeziehung (Personenstandsausweis, Heimatschein, Familienausweis, Ausweis über den registrierten Familienstand) beim Zivilstandsamt des Heimat-/ Bürgerortes zu beziehen.

 

 

Kontakt und Beratung

Link 

Die Liste der Zivilstandsämter der Schweiz.
Zu jeder Gemeinde ist der zuständige Zivilstandskreis und dessen Anschrift aufgeführt.
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