Das Schweizervolk hat am 17. Mai 2009 eine Revision des Ausweisgesetzes angenommen, die es ermöglicht, in Pässen und Identitätskarten biometrische Daten aufzunehmen. Der Bund plant, ab 1. März 2010 in sämtlichen Pässen biometrische Daten aufzunehmen.
Einstufiges Verfahren
Die neue Gesetzgebung sieht ein einstufiges Verfahren vor. Die Bürgerinnen und Bürger haben nur noch bei einer Stelle vorzusprechen. Der Kanton muss zu diesem Zweck Biometrieerfassungsstellen aufbauen. Das heutige zweistufige Verfahren beim biometrischen Pass im Rahmen des bisherigen Pilotprojektes entfällt.
Biometriedatenerfassungszentren
Die Regierung des Kantons Graubünden hat bereits im September 2008 beschlossen, im Kanton Graubünden maximal fünf Biometriedatenerfassungszentren einzuführen. Die Einführung hat gestaffelt zu erfolgen. Auf den 1. März 2010 wird vorerst in Chur und in Zernez je ein Erfassungszentrum eröffnet. Wann und wo zusätzliche Zentren eröffnet werden, steht derzeit noch nicht fest. Vor einem diesbezüglichen Entscheid müssen zuerst die Erfahrungen mit den ersten beiden Zentren ausgewertet werden.
Provisorische Pässe
Das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden wird nur im Ausweiszentrum Chur provisorische Pässe ausstellen. Im regionalen Ausweiszentrum in Zernez können weder provisorische Pässe beantragt noch ausgestellt werden. Gesuchstellende haben sich direkt an das Ausweiszentrum Chur zu wenden.
Gestaffelte Einführung des neuen Verfahrens
Der Bund sieht bei der Einführung des neuen einstufigen Verfahrens bzw. bei der Einführung der biometrischen Daten eine gestaffelte Einführung vor. Auf den 1. März 2010 werden vorerst nur die
Pässe mit biometrischen Daten eingeführt.
Auf den Herbst 2010 ist weiter geplant, in die
Ausländerausweise für Drittstaatsangehörige ebenfalls biometrische Daten aufzunehmen.
Für die Beantragung von
Identitätskarten ist eine maximale Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen, in der die Kantone die Möglichkeit haben, das bisherige Verfahren über die Einwohnerkontrollen beizubehalten. Es ist derzeit noch nicht entschieden, ab wann die Beantragung von Identitätskarten ebenfalls über die Biometriedatenerfassungszentren erfolgen muss.
Ob und wann schliesslich die Identitätskarten ebenfalls Biometriedaten enthalten werden, ist noch offen. Die heutige Gesetzgebung jedenfalls ermächtigt den Bundesrat, auch biometrische Identitätskarten einzuführen.
Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger
Ab 1. März 2010 können Bürgerinnen und Bürger die Pässe nur noch über die Biometriedatenerfassungszentren beantragen. Die Anmeldung kann über das Internet oder telefonisch erfolgen. Konkret müssen in Zukunft Gesuchstellende entweder in Chur oder in Zernez persönlich zur Erfassung ihrer biometrischen Daten vorsprechen. Wie bis anhin gilt ein konsequentes Wohnsitzprinzip. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Ausweise im Wohnsitzkanton beantragen und in einem Biometriedatenerfassungszentrum ihres Wohnsitzkantons vorsprechen. Wochenaufenthalter können die Ausweise nicht in jenem Kanton beantragen, in dem sie Wochenaufenthalter sind.
Einfluss auf die Einwohnerkontrollen
Im Hinblick auf die Einführung des einstufigen Verfahrens können die Einwohnerkontrollen höchstens noch während der Übergangsphase Anträge für Identitätskarten entgegennehmen und die entsprechenden Formulare ausfüllen. Spätestens ab März 2012 sind die Einwohnerkontrollen nicht mehr direkt im Ausweisverfahren involviert. Teilweise müssen die Einwohnerkontrollen jedoch den Biometriedatenerfassungszentren noch Auskünfte über Inhalte der Einwohnerregister erteilen.
Keine eigenen Photos für Pässe
Im Kanton Graubünden ist das Verwenden von eigenen Fotos im neuen Verfahren für den Pass 2010 nicht möglich. Die Gesuchstellenden müssen darum keine Fotos herstellen lassen und müssen auch keine Fotos mitbringen. Die Fotos werden ausschliesslich direkt vor Ort in den Ausweiszentren gemacht.
Kosten und Gültigkeitsdauer
Der Pass 10 wird für Erwachsene zehn Jahre gültig sein und 140 Franken kosten. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird der neue Pass fünf Jahre gültig sein und 60 Franken kosten. Wer gleichzeitig einen Pass und eine Identitätskarte beantragt, profitiert auch in Zukunft von einem Kombiangebot. Für Erwachsene wird dieses Angebot 148 Franken, für unter 18-Jährige 68 Franken kosten.
Übergangsregelung
Da mit dem Pass 10 sowohl der Ausstellungsprozess als auch die gesamte Technik inklusive Informatikumgebung angepasst werden muss, wird es für eine kurze Phase nicht möglich sein, Pässe 03 und Pässe 06 bzw. den neuen Pass 10 zu beantragen. Eine Einführungsverordnung bestimmt darum, dass Anträge für einen Pass 03 oder Pass 06 noch bis zum 15. Februar 2010 bei den antragstellenden Behörden (in der Regel die Gemeinden) eingereicht werden können. Mit der Festlegung dieser Frist ist sichergestellt, dass die Anträge durch die Kantone noch verarbeitet und die Pässe 03 oder 06 bis Ende Februar 2010 produziert bzw. ausgestellt werden können.
Pässe 10 können ab dem 24. Februar 2010 bei den ausstellenden Behörden beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass 10 kann jedoch erst ab dem 1. März 2010 erfolgen. Für diese kurze Übergangsphase ist sichergestellt, dass jederzeit provisorische Pässe ausgestellt werden können. Auch die Ausstellung von Identitätskarten wird ohne Unterbruch möglich sein. Diese Einführungsverordnung tritt bereits am 1. Februar 2010 in Kraft.
Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.schweizerpass.admin.ch und
www.fedpol.admin.ch.
Bezirk Moesa
Der Kanton Graubünden hat mit dem Kanton Tessin die Grundsatzvereinbarung abgschlossen, wonach Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Moesa die neuen Pässe und später auch die Identiätskarten in Bellinzona beantragen können. Die Biometrischen Daten können ebenfalls in Bellinzona erfasst werden. Durch diese Vereinbarung wird den Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks Moesa die Möglichkeit geboten, schnell und ohne grössere Reisezeiten ihre Ausweise beantragen zu können. Diese Regelung hat sich bisher bereits bei den provisorischen Pässen sehr gut bewährt.
Ausweiszentren
Im Kanton Graubünden werden zwei Ausweiszentren eröffnet:
Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
7002 Chur
Tel. 081 257 52 20
Öffnungszeiten:
Mo-Do 08:00 – 12:00 und 13:30 – 17:00
Fr 08:00 – 16.00 durchgehend
Regionales Ausweiszentrum Zernez
Gemeindehaus
7530 Zernez
Tel. 081 851 47 88
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:00 – 12:00 und 13:30 – 17:00
Die Ausweiszentren sind erst ab 1. März 2010 geöffnet. Die vorerwähnten Telefonnummern sind ab 24. Februar 2010 in Betrieb.
Antragsverfahren Pass 2010 und Kombiangebot
Ein Pass 2010 oder ein Pass 2010 zusammen mit einer Identitätskarte (sog. Kombiangebot) kann nur noch über ein Ausweiszentrum bezogen werden. Die Gesuchstellenden müssen entweder über das Internet (
www.schweizerpass.admin.ch) oder telefonisch bei einem der beiden Ausweiszentren einen Antrag stellen und einen Termin buchen bzw. vereinbaren. Eine Antragstellung ist grundsätzlich nur im Wohnsitzkanton zulässig. An diesem Termin haben die Gesuchstellenden persönlich im Ausweiszentrum vorzusprechen, die Ausweise zu bezahlen und die biometrischen Daten erheben zu lassen.
Die Ausweise werden in der Folge den Gesuchstellenden direkt eingeschrieben zugestellt.
Gesuchstellende aus dem Bezirk Moesa können die Pässe direkt bei den Tessiner Behörden beantragen und dort auch die biometrischen Daten erheben lassen:
Ufficio dei permessi
Via Lugano 4
6500 Bellinzona
Tel. 091 814 73 01