- Vernehmlassung zum Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Ausführungsgesetzgebung zur Spitalplanung)
Im Kanton Graubünden soll die Spitalplanung nach den Grundsätzen der Qualität und Wirtschaftlichkeit neu auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes eröffnet.
Eröffnung: 13.10.2011
Frist: 15.01.2012
- Teilrevision des Krankenpflegegesetzes (Änderung der Spitalfinanzierung)
Die Änderung des kantonalen Spitalfinanzierungssystems muss gemäss den Übergangsbestimmungen zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes vom 21. Dezember 2007 spätestens auf den 1. Januar 2012 umgesetzt werden.
Eröffnung: 13.10.2010
Frist: 31.12.2010
- Vernehmlassung zum Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden (Aufhebung der Beschränkung des Selbstdispensationsrechtes der Ärzte)
Eröffnung: 25.05.2010
Frist abgelaufen am: 31.08.2010
- Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz)
Eröffnung: 26.11.2009
Frist abgelaufen am: 15.02.2010
- Umsetzung Schweizerische Straf- und Zivilprozessordnung / Vernehmlassung zu den Gesetzesentwürfen
Eröffnung: 19.10.2009
Frist abgelaufen am: 31.12.2009
- Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und Prämienverbilligung
Die Teilrevision beinhaltet die Umsetzung der Änderung des KVG vom 19. März 2010 im Bereich der Prämienverbilligung.
Eröffnung geplant: Q3/2011
- Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Umsetzung neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht)
National- und Ständerat haben das bisherige Vormundschaftsrecht umfassend neu geordnet (Revision des ZGB vom 19. Dezember 2008). Der Bundesrat hat entschieden, die Revision auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Die bundesrechtlichen Vorgaben verlangen eine Anpassung des kantonalen Rechts und eine grundlegende Änderung der bestehenden Organisation im Vormundschaftswesen. Die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes erfolgt mit einer Teilrevision des EG zum ZGB.
Eröffnung: 13.04.2011
Frist: 08.07.2011