Gemäss Art. 32 des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege hat der Kanton eine möglichst optimale und rasche Rettung von Verunfallten, Kranken oder sich in Gefahr befindenden Personen durch Koordination, Aufsicht und Gewährung von Beiträgen an die im Rettungswesen tätigen Organisationen und Personen zu gewährleisten. Eine optimale und rasche Rettung von vital gefährdeten Personen kann Menschenleben retten, Folgeschäden vermeiden oder vermindern wie auch Invalidität verhindern.
Um dieses Ziel zu erreichen, gilt es, die Aufgaben der verschiedenen Partner im Rettungswesen und die von ihnen in qualitativer Hinsicht zu erfüllenden Anforderungen festzulegen. Die kantonale Rettungskommis-sion berät das Amt und das Departement mit ihrem Fachwissen um zweckmässige Lösungen im Rettungswesen zu finden.
Rettungskommission
Präsidentin
- Weiss Sabine
Mitglieder
- Janggen Franz-Martin, Dr. med.
- Gasser Hans
- Hugentobler Beat
- Walser Andrea
- Koppenberg Joachim, Dr. med.
- Rigotti Renzo, Dr. med.
- Roth Hansueli
- Salis Marco
- Willi Robert
- Zurfluh Beat