Wo werden die Massnahmen registriert?
Die Massnahmen werden in das vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) geführte eidg. Register für Administrativmassnahmen (sog. ADMAS-Register) eingetragen. Während der Dauer der Vollstreckung der Massnahme wird ein Verwendungsverbot im Fahrberechtigungsregister (FABER) eingetragen. Dieses Register kann durch die Polizeiorgane jederzeit eingesehen werden.
Wie lange bleibt die betroffene Person registriert?
Verweigerungen, Entzüge und Aberkennungen von Lernfahr-, Führer- oder Fahrlehrerausweisen sowie Fahrverbote werden zehn Jahre nach ihrem Ablauf oder ihrer Aufhebung aus dem ADMAS entfernt, andere Massnahmen fünf Jahre nach Eintreten der Rechtskraft. Die Annullierung des Führerausweises auf Probe wird zehn Jahre nach der Wiedererteilung eines Führerausweises entfernt. Die Entfernung von registrierten Massnahmen wird gehemmt, wenn eine neue Massnahme eingetragen wird; in diesem Fall werden alle Massnahmen erst nach Ablauf aller vom System berechneten Verweilfristen entfernt.
Unbefristete Entzüge wegen Nichteignung bleiben während der gesamten Dauer der Massnahme registriert.
Wann erfolgt die Löschung der registrierten Daten?
Die Löschung erfolgt nach Ablauf der erwähnten Registrierungsfrist automatisch, sofern inzwischen nicht eine neue Massnahme eingetragen wird. Falls vor der Löschung eine neue Massnahme eingetragen wird, bleiben alle bereits registrierten Massnahmen weiterhin eingetragen. Eine Datenentfernung erfolgt erst dann, wenn die Voraussetzungen für die Löschung der neuen Massnahme erfüllt sind.