Kollektiv   

Kollektiv

Der Kollektiv-Fahrzeugausweis berechtigt den Inhaber, die zugehörigen Händlerschilder an geprüfte und nichtgeprüfte Fahrzeuge der im Ausweis genannten Art anzubringen.

Die betreffenden Fahrzeuge müssen aber betriebssicher sein und den Vorschriften entsprechen.

Kollektiv-Fahrzeugausweise können wir an Betriebe erteilen, die

  • gewerbsmässig mit Fahrzeugen zu tun haben,
  • über die erforderlichen Bewilligungen verfügen,
  • Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv-Fahrzeugausweises bieten und
  • soweit es sich um Unternehmen des Motorfahrzeug-Gewerbes handelt, die vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen haben.
  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden