Der Kollektiv-Fahrzeugausweis berechtigt den Inhaber, die zugehörigen Händlerschilder an geprüfte und nichtgeprüfte Fahrzeuge der im Ausweis genannten Art anzubringen.
Die betreffenden Fahrzeuge müssen aber betriebssicher sein und den Vorschriften entsprechen.
Kollektiv-Fahrzeugausweise können wir an Betriebe erteilen, die
- gewerbsmässig mit Fahrzeugen zu tun haben,
- über die erforderlichen Bewilligungen verfügen,
- Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv-Fahrzeugausweises bieten und
- soweit es sich um Unternehmen des Motorfahrzeug-Gewerbes handelt, die vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen haben.