

Führerausweis im Kreditkartenformat
Der erworbene Führerausweis einer bestimmten Kategorie berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen weiterer Kategorien:

Hinweise:
(1) Berechtigungen gelten nur, wenn der Fahrzeugführer den Führerausweis für das Zugfahrzeug besitzt.
(3)Die Unterkategorie D1 und die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT) werden nur erteilt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Andernfalls dürfen nur leere Fahrzeuge der Kategorie D1 im Binnenverkehr geführt werden.
(7) Führen von Motorschlitten
(8) Berechtigt auch zum Führen von Feuerwehrmotorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg und unabhängig von der Platzzahl, sofern die Führerprüfung mit einem Feuerwehrmotorwagen mit einem Betriebsgewicht von mehr als 7500 kg oder mit einem Fahrschullastwagen der Kategorie C absolviert wurde.
Im Binnenverkehr gelten zusätzliche Berechtigungen:
(2) Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen, leeren Fahrzeugen der Kategorie D, der Unterkategorie D1 und leeren Trolleybussen
(4) Führen von leeren Trolleybussen
(5) Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes
(6) Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen dieser Spezialkategorien
Einschränkungen im Führerausweis
Eine Einschränkung im Führerausweis wird vorgenommen, wenn das Prüfungsfahrzeug in bestimmter Hinsicht nicht den Anforderungen entspricht.
So gilt etwa:
- Wird die praktische Führerprüfung auf Motorwagen mit Schalterleichterung oder elektrischem Batterieantrieb abgelegt, so dürfen nur entsprechende Fahrzeuge geführt werden.
- Wird die praktische Führerprüfung der Kategorie A1 mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, so dürfen nur entsprechende Motorräder geführt werden.
Solche Beschränkungen werden aufgehoben, wenn Sie durch Ablegen einer neuen Führerprüfung zeigen, dass Sie auch die Voraussetzungen zum uneingeschränkten Führen von Fahrzeugen der entsprechenden Kategorie erfüllen.
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