Wenn Sie ein Occasionsfahrzeug kaufen wollen, dann beachten Sie bitte, dass bei einem Halterwechsel nicht immer das periodische Prüfungsintervall gilt:
- Motorräder,
- Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge,
- leichte und schwere Personenwagen,
- Kleinbusse,
- Lieferwagen,
- Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht bis 3.5 t,
- Wohnmotorwagen und Fahrzeuge mit aufgebautem Nutzraum,
- Sachentransportanhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t ,
- Motorkarren,
- Traktoren,
- Arbeitsmotorfahrzeuge,
- landwirtschaftliche Fahrzeuge,
- Motoreinachser,
- Anhänger aller dieser Fahrzeugarten sowie
- Arbeitsanhänger, ausgenommen die Anhänger der Feuerwehr und des Zivilschutzes
können auf den neuen Halter immatrikuliert werden, wenn die letzte Fahrzeugprüfung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt.