Wenn Sie Kontrollschilder verloren haben oder Ihnen diese gestohlen worden sind, dann müssen Sie uns dies - nicht zuletzt zu Ihrem Schutz -
unverzüglich bekannt geben. Benutzen Sie zu diesem Zweck das Formular "Vermisstmeldung von Kontrollschildern".
Beachten Sie dabei bitte Folgendes:
1. Ist Ihr Fahrzeug ordentlicherweise mit zwei Kontrollschildern (vorderes und hinteres) ausgerüstet, dann gilt:
- Sofern nur das vordere Kontrollschild abhanden gekommen ist, lassen wir Ihnen nach Ablauf von 30 Tagen seit der Verlustmeldung gegen Gebühr ein neues anfertigen.
- Wenn hingegen das hintere Kontrollschild verschwunden ist, ist eine Ersatzanfertigung nicht möglich. Diesfalls werden nach Ablauf von 30 Tagen seit der Verlustmeldung gegen Gebühr neue Kontrollschilder mit anderen Ziffern zugeteilt.
- Sind beide Kontrollschilder abhanden gekommen, darf es erst nach Zuteilung eines neuen Paares mit anderen Ziffern (gegen Gebühr) wieder in Verkehr gesetzt werden.
2. Ist Ihr Fahrzeug
ordentlicherweise nur mit einem Kontrollschild ausgerüstet, darf es
erst nach Zuteilung einer neuen Nummer wieder in Verkehr gesetzt werden.
Die verlorenen Kontrollschilder werden im RIPOL (automatisches Fahndungssystem des Bundes)
für die Dauer von zwei Jahren ausgeschrieben. Nach Ablauf dieser Frist lassen wir Ihnen
auf Wunsch Ihre alten gegen Gebühr wieder anfertigen.