Betriebskonzept   

Das Raumplanungsgesetz des Bundes verlangt für bestimmte Baugesuche ein Betriebskonzept.

Betriebskonzept für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe:
z.B. für Baugesuche: Ferien auf dem Bauernhof, Besenbeiz, Landmaschinenwerkstatt, Schreinerei etc.

Betriebskonzept für grössere landw. Bauten und Anlagen:
z. B. für Wohn- und Stallbauten ohne Bundes- und Kantonsbeiträge, Produktions- und Lagergebäude etc.

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