Das Raumplanungsgesetz des Bundes verlangt für bestimmte Baugesuche ein Betriebskonzept.
Betriebskonzept für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe:
z.B. für Baugesuche: Ferien auf dem Bauernhof, Besenbeiz, Landmaschinenwerkstatt, Schreinerei etc.
Betriebskonzept für grössere landw. Bauten und Anlagen:
z. B. für Wohn- und Stallbauten ohne Bundes- und Kantonsbeiträge, Produktions- und Lagergebäude etc.