Ressourcenprojekt zur Verminderung der Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft des Kantons Graubünden 

Traktor
 
Die Regierung des Kantons Graubünden hat zur Verminderung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bund das „Ressourcenprojekt Ammoniak“ lanciert. Das Projekt dauert von 2011 bis 2016. Zur Entlastung des Amtes für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) sind die administrativen Aufgaben des Projekts dem Maschinenring Graubünden übertragen worden.

Landwirte, welche am Projekt teilnehmen und auf ihren Höfen den Verlust von Ammoniak mit geeigneten Massnahmen eindämmen, werden für ihre Anstrengungen finanziell entschädigt. Für das Jahr 2011 sind vorerst nur zwei der vier vorgesehenen Massnahmen beitragsberechtigt. Diese betreffen den Einsatz des Schleppschlauches bei der Gülleausbringung und bauliche Massnahmen zur Verminderung der Ammoniakemissionen aus der Stallhaltung. Die rechtlichen Bestimmungen zur Teilnahme am Projekt können den Weisungen entnommen werden.

Massnahme 1: Gülleaustragung mit Schleppschlauch

Die Ausbringung von Gülle mit Schleppschlauch vermindert die Verluste von Ammoniak nachweislich. Daher wird diese Massnahme über das Ressourcenprojekt finanziell gefördert. Für eine Teilnahme sind drei Punkte zu beachten:

  • Landwirte, welche einen Beitrag auslösen möchten, müssen spätestens am Tag des ersten anrechenbaren Einsatzes des Schleppschlauches ein schriftliches Gesuch beim Maschinenring Graubünden einreichen. Dies kann mit dem Anmeldeformular  auf der Website des Maschinenringes geschehen. Wer das Gesuch in diesem Jahr bis zum 30. April einreicht, kann alle mit dem Schleppschlauch begüllten Flächen seit Jahresbeginn anrechnen lassen. Gesuche, die ab dem 1. Mai 2011 eingereicht werden, lösen Beiträge ab dem Gesuchsdatum aus.
  • Der Gesuchsteller hat eine Vereinbarung mit dem ALG abzu-schliessen. Die Vereinbarung wird im Doppel rechtsgültig unterzeichnet und dem Maschinenring Graubünden innerhalb von 10 Tagen nach der Gesuchstellung eingereicht (Poststempel). 
  • Der Schleppschlaucheinsatz ist laufend auf dem Meldeformular einzutragen und bei einer Kontrolle vorzuweisen. Das Meldeformular enthält Aufzeichnungen bis am 31. Oktober des laufenden Jahres. Schleppschlaucheinsätze nach diesem Datum werden auf dem Meldeformular des kommenden Jahres erfasst. Das Meldeformular muss bis am 10. November dem Maschinenring Graubünden zugestellt werden. 

Massnahme 2: bauliche Massnahmen

Wer auf seinem Betrieb gezielt emissionsmindernde bauliche Massnahmen ergreift, ist ebenfalls zum Bezug von Beiträgen berechtigt. Diese können sein: Windschutznetze im Auslaufbereich, Abluftreiniger, Beschattung der Laufhöfe etc.

Der Beitrag beträgt höchstens 60 Prozent der anrechenbaren Kosten. Beiträge unter Fr. 500.- werden nicht ausbezahlt. Schriftliche Gesuche sind an den Maschinenring Graubünden zu richten und werden von der Geschäftsstelle an das ALG weitergeleitet. Gemäss Weisungen Art. 13 legt das ALG im Einzelfall die förderfähigen Massnahmen und die Beitragshöhe fest. Ein Gesuch muss die vollständige Anschrift des Gesuchstellers (inkl. Betriebsnummer), ein Kurzbeschrieb der baulichen Massnahme, Planskizze und Kostenvoranschlag enthalten. Unvollständige oder mangelhafte Gesuche werden zurückgewiesen.

Weiterführende Informationen:

Wer sich umfassend mit dem Thema Ammoniak auseinandersetzen möchte, findet auf der Website des Maschinenring Graubünden die Weisung, wichtige Merkblätter und Fachartikel:

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