Bewirtschafterwechsel   

Massgebend für die Direktzahlungen sind die Verhältnisse am Stichtag. Um bei den Direktzahlungen berücksichtigt zu werden, muss deshalb eine Betriebsübergabe bis spätestens 1. Mai des Beitragsjahres erfolgen. Betriebsleiterwechsel können mit dem Formular Bewirtschafterwechsel gemeldet werden. Die darin aufgeführten Bedingungen müssen für die Anerkennung als Bewirtschafter erfüllt sein.


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