Extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen
Grundsätzlich Schnitt mindestens einmal pro Jahr, schonende Herbstweide. Herbstweide nicht vor 1. September und längstens bis zum 30. November.
| Nutzungstermine* |
Frühester Schnitt |
| Ackerbauzone bis Hügelzone |
15. Juni |
| Bergzonen I und II |
01. Juli |
| Bergzonen III und IV |
15. Juli |
*Abweichende Regelungen durch die kantonale Naturschutzfachstelle (ANU) sind möglich. Massgebend sind die Angaben auf dem Flächenformular
Streueflächen
Buntbrache
- Schnitt ab 2. Standjahr nur zwischen dem 1. Oktober und dem 15. März, max. die Hälfte der Fläche.
- Ein Reinigungsschnitt im ersten Jahr bei grossem Unkrautdruck möglich.
Rotationsbrache
- Schnitt nur zwischen dem 1. Oktober und dem 15. März, im Grundwasserzuströmbereich. Gemäss Grundwasserverordnung kann der Kanton einen zusätzlichen Schnitt nach dem 1. Juli bewilligen.