Bewirtschaftung   

Extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen

Grundsätzlich Schnitt mindestens einmal pro Jahr, schonende Herbstweide. Herbstweide nicht vor 1. September und längstens bis zum 30. November.

 Nutzungstermine*  Frühester Schnitt
 Ackerbauzone bis Hügelzone  15. Juni
 Bergzonen I und II  01. Juli 
 Bergzonen III und IV  15. Juli 

*Abweichende Regelungen durch die kantonale Naturschutzfachstelle (ANU) sind möglich. Massgebend sind die Angaben auf dem Flächenformular

Streueflächen

  • Erster Schnitt nicht vor dem 1. September oder nach Vereinbarung mit der Naturschutzfachstelle (ANU)

Buntbrache

  • Schnitt ab 2. Standjahr nur zwischen dem 1. Oktober und dem 15. März, max. die Hälfte der Fläche.
  • Ein Reinigungsschnitt im ersten Jahr bei grossem Unkrautdruck möglich.

Rotationsbrache

  • Schnitt nur zwischen dem 1. Oktober und dem 15. März, im Grundwasserzuströmbereich. Gemäss Grundwasserverordnung kann der Kanton einen zusätzlichen Schnitt nach dem 1. Juli bewilligen.

  
 
 
 

 

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