Für die gewerbliche Nutzung (Reproduktion) der Daten der amtlichen Vermessung inkl. Basisplan und Übersichtsplan 1:10'000 bedarf es mit der Einführung des KGeoIG ab 1.1.2012 keiner Einwilligung mehr.
Die Quelle und die Aktualität der Daten ist hingegen bei sämtlichen Publikationen anzugeben (GeoIV, Art. 30 und KGeoIV, Art. 17).
Quelle: Amtliche Vermessung (AV), Kanton Graubünden, TT.MM.JJJJ
Quelle: Basisplan der amtlichen Vermessung (BP-AV), Kanton Graubünden, TT.MM.JJJJ
Quelle: Übersichtsplan 1:10'000, Kanton Graubünden, TT.MM.JJJJ
Wenn Daten der amtlichen Vermessung inkl. Liegenschaften publiziert werden, muss zudem folgender Vermerk angebracht werden:
Diese Informationen der amtlichen Vermessung erfolgen ohne Gewähr und haben keinerlei Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Nachführungsgeometer erstellten und beglaubigten Auszüge.
Für die gewerbliche Nutzung (Reproduktion) der Geodaten des Bundes bedarf es weiterhin einer Einwilligung des Bundes (Art. 1, GebV-swisstopo).