Luftfahrthindernisse   

 
Luftfahrthindernisse sind Anlagen, namentlich Bauten, Krananlagen, Seilbahnen, Hochspannungsleitungen, Kabelanlagen und Drähte, die Luftfahrzeuge gefährden oder den Betrieb von Flugsicherungsanlagen behindern können.

Meldepflicht

Wer eine Anlage erstellen oder ändern will, die in einer dicht besiedelten Zone eine Höhe von 60 m und mehr erreicht oder im übrigen Gebiet eine Höhe von 25 m und mehr erreicht, ist verpflichtet sein Bauvorhaben mindestens 30 Tage im voraus der kantonalen Meldestelle zuhanden des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zu melden.

Meldeverfahren 

Die Meldung hat mit dem "Formular zur Meldung eines Luftfahrthindernisses" zu erfolgen. Das unterschriebene Formular inklusiv der geforderten Beilagen sind in Papierform, in 3 Exemplaren, bei der kantonalen Meldestelle einzureichen. Bei Pilotenmeldung ist nur ein Exemplar direkt an das BAZL zu senden.

Formulare und Merkblätter können von der Internetseite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) bezogen werden. In Ausnahmefällen kann das untenstehende PDF verwendet werden. Diese PDF-Version verfügt jedoch nicht über Drop-Down Listen, Hilfetexte, Pflichtfelder und ist nicht dynamisch gestaltet.

Kontakt

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