Materialseilbahnen sind Anlagen, die ausschliesslich zu Transport von Material dienen. Personen dürfen mit solchen Anlagen nicht befördert werden.
Für Materialseilbahnen, welche Plätze mit Menschenansammlungen oder öffentliche Strassen überqueren, ist eine Bau- und Betriebsbewilligung erforderlich. Weiter ist die Meldepflicht betreffend Luftfahrthindernis zu beachten.
Für den Bau von Materialseilbahnen wurde von der internationalen Organisation für das Seilbahnwesen, OITAF, die "Empfehlung für den Bau und Betrieb von Seilbahnen für die Beförderung von Gütern mit Nutzlasten bis 2000 kg" erarbeitet.
Der Bezug der Richtlinien kann bei der Kontrollstelle IKSS erfolgen.