Bienenkommissariat   

Der kantonale Bienenkommissär wird von der Regierung gewählt und ist dem Kantonstierarzt unterstellt. Er berät den Kantonstierarzt bezüglich Bienenkrankheiten und unterstützt ihn bei der Bekämpfung der anzeigepflichtigen Bienenkrankheiten.
Für die eigentliche Tierseuchenbekämpfung arbeitet der Bienenkommissär eng mit den Bieneninspektoren in den Regionen des Kantons zusammen. Die Bieneninspektoren nehmen Verdachts- oder Seuchenmeldungen der Imker entgegen und führen im Seuchenfall in den Bienenständen die eigentlichen Bekämpfungsmassnahmen gemäss Tierseuchenverordnung und Anweisung des Bienenkommissärs durch.

Grundsätzlich sind die Imker für die Gesundheit ihrer Bienenvölker verantwortlich.
Sie sind verpflichtet, Bienenseuchen oder der Verdacht auf solche dem Bieneninspektor zu melden. Sie unterstützen die Bieneninspektoren bei Ihren Aufgaben.
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