häufig gestellte Fragen   

Kann man im ALT privat Trinkwasser oder Lebensmittel untersuchen lassen? 
Ja. Auskünfte finden Sie in der "Preisliste für Wasser- und Lebensmittelanalysen".

Wie erhebt man eine Trinkwasser Probe richtig? Die für die Probenahme benötigten sterilen Flaschen müssen vorgängig bestellt werden. Die Anmeldung der Proben kann von Montag bis Donnerstag Mittag erfolgen.
Vorgehen: gemäss "Hinweise zur Probenahme für Wasseruntersuchungen". Die Probe kann anschliessend via Mondschein-Express gesendet oder persönlich überbracht werden.

Wo finde ich weiterführende Informationen zur Lebensmittelsicherheit (z.B. Pilze, Antibiotika, gentechnisch veränderte Lebensmittel, E-Nummern usw.)?
Zusätzliche Informationen bezüglich Lebensmittelsicherheit sind auf der Homepage des BAG verfügbar.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines gelagerten Lebensmittels ist abgelaufen. Darf dieses noch konsumiert werden?
Das Mindeshaltbarkeitsdatum gibt nur einen Zeitpunkt an, ab dem sich die Eigenschaften eines Lebensmittels nachteilig verändern können. Die Genussfähigkeit bleibt noch einige Zeit länger erhalten und kann vom Konsumenten selbst beurteilt werden.

Mein Tiefkühlschrank ist ausgefallen? Kann ich die darin gelagerten Lebensmittel noch verwenden?
Falls die Temperatur im Tiefkühlschrank 5°C nicht überschritten hat, lassen sich Lebensmittel wie Fleisch, Obst und Gemüse noch verwerten. Ware gut durchkochen. Sensorisch (z.B. Geruch) als verdorben erkennbare Lebensmittel entsorgen. Ein Gesundheitsrisiko besteht nicht. Nur einwandfreie Ware wieder einfrieren.
Zur Beachtung: Ein Verderb ist auch durch unsachgemässe Verpackung möglich (Gefrierbrand wegen Luftpolstern, Ranzigwerden durch Luftzutritt).

Wo können Hinweisschilder und Flyers bezüglich Alkoholabgabe an Jugendliche bestellt werden?
ZEPRA Prävention und Gesundheitsförderung
Tittwiesenstrasse 27
7000 ChurTel: 081 254 38 78
E-Mail: chur@zepra.info

Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und Drogenprobleme SFA
Buchhandlung
Postfach 870
1001 Lausanne
Fax 021 321 29 40

Wo kann die Planungshilfe für Gastwirtschaftsbetriebe bezogen werden?
Südost-CH Print AG
7180 Disentis
Tel. 081 929 53 53

Welche Pläne benötigt das ALT für die Beurteilung von Neubauten?
Grundrisspläne, Detailpläne, Lüftungspläne

Besteht die Möglichkeit beim ALT eine Schnupperlehre oder eine Lehre zu absolvieren?
Ja. Das ALT bildet Chemielaboranten/Chemielaborantinnen aus. Für die Bewerbung um eine Lehrstelle bei uns ist eine in unserem Haus absolvierte Schnupperlehre Voraussetzung. Schnupperlehren finden jeweils im Frühling nach Bedarf statt. Anmeldungen nehmen wir ab Januar entgegen.

Wo kann ich Begleitdokumente für Klauentiere beziehen?
Beim Verstellen von Klauentieren muss der Herkunftsbetrieb ein Begleitdokument ausstellen. Begleitdokumente (Blöcke à 50 Blatt) können bei jeder Gemeindeverwaltung für Fr. 9.-- pro Block gekauft werden.

Wozu dient eine Tierverkehrsdatenbank?
Die Tierverkehrsdatenbank ist ein zentrales Register mit allen Betrieben, in denen Klauentiere gehalten, gehandelt oder geschlachtet werden. Die Betreiberin, die Tierverkehrsdatenbank AG, informiert die Tierhalter, erfasst die Veränderungen in den Beständen (Tierverkehr) und stellt die benötigten Ohrmarken und Formulare bereit.
Sicherheit schaffen – Vertrauen gewinnen – Chancen im Wettbewerb verbessern. Mit dieser Zielsetzung hat das Parlament im Jahr 1999 im Rahmen der neuen Agrarpolitik das Landwirtschaftsgesetz und das Tierseuchengesetz angepasst und darin die Tierverkehrsdatenbank als zentrales Register aufgenommen. Mit der Registrierung des Tierverkehrs wird die Rückverfolgbarkeit bei der Produktion von Lebensmittel tierischer Herkunft gewährleistet und bei Ausbrüchen von Tierseuchen die Abklärungen einer allfälligen Verschleppung erleichtert.

Was muss ich als Klauentierhalter bezüglich Tierverkehrskontrolle beachten?
Jeder Betrieb, der Klauentiere hält, muss bei der Tierverkehrsdatenbank AG registriert sein. Noch nicht registrierte Tierhalter melden sich über das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit an.

Was muss ich beachten bei Auslandreisen mit Heimtieren? Erkundigen Sie sich möglichst früh, mindestens zwei Monate vor der Abreise, bei der Veterinärbehörde, Botschaft oder Zollstelle des Reiselandes über die Anforderungen für die Einreise. Einzig die Behörden des Reiselandes sind dafür zuständig und kompetent. Bei geläufigen Reisezielen kann Ihnen möglicherweise auch Ihr Tierarzt oder Ihre Tierärztin weiterhelfen. Viele Informationen – auch die Adressen der Veterinärbehörden weltweit – finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET).

Muss mein Hund gekennzeichnet sein?
Ab 1.7.2005 müssen alle neugeborenen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, spätestens 3 Monate nach der Geburt.
Vor dem 1. Juli 2005 geborene Hunde, die bereits heute mit einer deutlich lesbaren Tätowierung gekennzeichnet oder einem elektronischen lesbaren Mikrochip versehen sind, müssen nicht neu gekennzeichnet werden. Diese Hunde müssen jedoch bis spätestens 31. Dezember 2006 bei der ANIS gemeldet werden, falls sie noch nicht registriert sind.
Vor dem 1. Juli 2005 geborene noch nicht gekennzeichnete Hunde, müssen bis spätestens 1. Januar 2007 mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden.

Wann ist eine Tollwutimpfung notwendig?
Die Schweiz ist frei von Tollwut und die ehemalige Pflicht zur Tollwutimpfung von Hunden gibt es nicht mehr. Im internationalen Reiseverkehr ist jedoch zu beachten, dass bei Reisen mit Heimtieren in EU-Länder und weitere Länder eine gültige Tollwutimpfung erforderlich ist.

Coupierverbot bei Hunden?
Das Abknipsen von Ohren und Rute (Coupieren) ist für Hunde äusserst schmerzhaft. Zudem fehlten ihnen die Körperteile in der Kommunikation mit anderen Hunden. Das Coupieren ist tierschutzwidrig und seit dem 1.7. 1981 (Ohren) bzw. seit dem 1.7.1997 (Rute) verboten – seit Juni 2002 auch die Einreise solcher Tiere in die Schweiz verboten Ausnahmen: 1. Kürzung der Rute / Ohrs aufgrund einer medizinischen Indikation* 2. Coupierte Hunde, deren Halter Wohnsitz im Ausland haben, dürfen zu Ferien- oder Kurzaufenthalten eingeführt werden. 3. Coupierte Hunde dürfen als Umzugsgut in die Schweiz eingeführt werden* * benötigt den Eintrag im Heimtierausweis durch den kantonalen Veterinärdienst.

Braucht es für die Haltung von Wildtieren oder exotischen Tieren eine Bewilligung?
Ja. Wildtiere stellen spezielle Anforderungen an ihre Haltung und Pflege. Im Zusammenhang mit der Vielzahl verschiedener Wildtiere gibt es spezifische Regelungen.

Wo können Tierkadaver entsorgt werden?
Tierkadaver bis zu einem Körpergewicht von 70 kg können in einer der 23 regionalen Tierkörpersammelstellen abgegeben werden. Schwerere Tierkadaver (v.a. Nutztiere) können dem Tierkörperabholdienst (Fa. Bühler Transporte AG, Thusis, Tel. 081/ 650 07 09) zur Abholung gemeldet werden.

Was ist eine Zoonose?
Zoonosen sind Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Die Übertragung erfolgt beim direkten Kontakt mit Tieren oder durch den Konsum von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Besonders empfängliche Bevölkerungsgruppen sind Kleinkinder, betagte Personen, Schwangere und Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr.
Das Bundesamt für Veterinärwesen ist zusammen mit anderen Bundesämtern und kantonalen Stellen für der Zoonosenüberwachung und -bekämpfung zuständig.

 

 

 

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